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ALLRIS - Auszug

13.11.2014 - 3 Wochenmarktgebührensatzung

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Verwaltung erläutert, dass ein Kostendeckungsgrad von 80 % angestrebt wird. Einen wesentlichen Einfluss auf die Gebühr haben die Personalkosten und die inneren Verrechnungen, die sich beide für 2014 und 2015 im Vergleich zum Haushaltsjahr 2013 erhöht haben.

 

In Rücksprache mit den Marktbeschickern wurde geschaut, inwieweit kostendämpfend agiert werden könne. Dabei zeigten sich die Marktbeschicker bereit, selber Reinigungsleistungen zu erbringen, die ansonsten seitens der Stadt getätigt wurden.

 

Aufgrund  des relativ kurzen Beobachtungszeitraumes schlägt daher die Verwaltung vor, zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Änderungen an der Wochenmarktsatzung vorzunehmen.

 

Die Fraktion ndnis 90/Die Grünen regt wiederholt an, für den Wochenmarkt eine Qualitäts- und Attraktivitätssteigerung anzustreben, auch wenn dadurch die Wochenmarktsatzung in ihren Bestimmungen anzupassen wäre. Man denke dabei insbesondere an die Möglichkeit, einen Coffeeshop zu integrieren.

 

Auf die Frage zur Notwendigkeit der Erfassung der wöchentlichen Meterzahl der Verkaufsstände erläutert die Verwaltung, dass nur die freien Stellen zur Ermittlung der jeweiligen Auslastung gemessen werden, wobei eine wöchentliche Erfassung zu gerechteren Gebührenmaßstäben führt.

 

Aufgrund der Frage der SPD-Fraktion hinsichtlich der Personalkosten sowie der inneren Verrechnung ist dem Protokoll ein Vermerk des FD 20 vom 18.11.2014 mit ausführlichen Erläuterungen beigefügt.

 

Der Ausschussvorsitzende bemerkt zu Nr. 2 des Beschlussvorschlages an, dass die im ersten Halbjahr durchzuführende neue Gebührenkalkulation im Nachtragshaushalt 2015 berücksichtigt werden soll.

 

Anschließend empfiehlt der Ausschuss folgende Beschlussvorschläge jeweils einstimmig zu 1 und 2:

 

Beschlussvorschlag

 

1) Der Rat der Stadt Celle beschließt, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Änderung

   der Wochenmarktsatzung erfolgt.

 

2) Der Rat der Stadt Celle beschließt, dass eine Neukalkulation der Gebühren im ersten

   Halbjahr 2015 erfolgen soll.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen