23.10.2014 - 4 Erhebung von Eintrittsgebühren für Ausstellunge...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Sitzung:
-
Sitzung des Kulturausschusses
- Gremium:
- Kulturausschuss
- Datum:
- Do., 23.10.2014
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 41 Kultur
Wortprotokoll
Die WG-Fraktion erklärt, dass sie die Einnahmeverbesserung durch die Erhebung von Eintritt beim Besuch der Ausstellungsräume der Synagoge gern realisiert hätte, unter den gegebenen Umständen aber davon Abstand nehme.
Die SPD-Fraktion bittet die Verwaltung zu prüfen, ob nicht eine Ausnahme dahingehend erreicht werden könnte, dass ehrenamtliche Helfer Eintrittsgelder kassieren.
Die FDP-Fraktion erklärt, dass sich der Rat mit der Sanierung des städtischen Haushalts monatelang befasst habe. Deshalb dürfe man sich jetzt nicht bei der erstbesten Gelegenheit zurückziehen. Die Dienstanweisung für das Finanzwesen sei veränderbar. Es sei von der Verwaltung zu prüfen, ob nicht Mitmenschen von Amtswegen beauftragt werden können, bestimmte Leistungen zu erbringen.
Die Fraktion Die Linke.BSG setzt sich für eine Beibehaltung der Öffnungszeiten der Synagoge ein.
Die Fraktion DIE UNABHÄNGIGEN befürwortet den Vorschlag, offensiv mit Hilfe eines Spendenkastens Einnahmen zu erzielen. Von einem beratenden Mitglied wird darauf aufmerksam gemacht, dass eine Bringschuld bestehe und es sich um einen exzeptionellen und hochemotionalen Ort handele, nämlich die einzige erhaltene Synagoge Norddeutschlands.
Die Verwaltung erläutert, dass sie durch die Erfahrung mit KELLU wisse, dass ehrenamtliche Personen gern projektbezogene Arbeit mit einem selbstbestimmten Zeitfaktor wahrnehmen würden. Da Ehrenamtliche nicht täglich oder regelmäßig Aufsicht führen wollen, sei in diesem Falle eine Zusammenarbeit mit Ehrenamtlichen nicht realisierbar.
Die Verwaltung führt weiter aus, dass das Jobcenter (im Landkreis) Celle keine Ein-Euro-Kraft mehr genehmigen würde, wenn die Kraft Eintritt erheben sollte und die Maßnahme damit nicht mehr gemeinnützig sei. Dann würde der Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit die Gemeinnützigkeit aberkannt werden und damit eine Voraussetzung für die Genehmigung für die Ein-Euro-Kraft fehlen.
Von einem weiteren beratenden Mitglied wird darauf hingewiesen, dass ein Spendenappell bei Besuchern von eintrittsfreien Orten des Gedenkens gern befolgt werde.
Auf Vorschlag der Ausschussvorsitzenden stimmen die Ausschussmitglieder über folgende zwei Beschlussempfehlungen für den VA und Rat wie folgt ab:
- Mit 2 Ja-Stimmen bei 5 Nein-Stimmen lehnen die Mitglieder den Vorschlag aus dem Ausschuss ab, die Verwaltung möge noch einmal mit dem Jobcenter Celle verhandeln. Falls der Einsatz einer Ein-Euro-Kraft nicht möglich sei, soll auf die Erhebung von Eintritt verzichtet werden und eine offensiv positionierte und mit einem pädagogisch aufarbeitenden Text unterstütze Spendenbox aufgestellt werden.
- Mit 5 Ja-Stimmen bei 2 Nein-Stimmen empfehlen die Ausschussmitglieder, die Verwaltung möge noch einmal mit dem Jobcenter Celle verhandeln. Falls doch Eintritt durch eine Ein-Euro-Kraft erhoben werden dürfe, soll im Verwaltungsausschuss eine nochmalige Überprüfung dieses KGSt-Vorschlags erfolgen.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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