11.06.2014 - 9 Aktiver und effektiver Lärmschutz am 2. Bauabsc...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Ausschuss für Straßenbau und Verkehr
- Datum:
- Mi., 11.06.2014
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:03
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Stab S 6
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Schüpp leitet in diesen TOP ein und weist die zahlreich erschienenen Zuhörerinnen und Zuhörer darauf hin, dass Anwohnerfragen erst am Ende des öffentlichen Teiles der Sitzung zugelassen sind.
Stadtbaurat Kinder stellt die Sicht der Verwaltung dar und zeigt Verständnis für den Unmut der in der Nähe der B 3 neu lebenden Anwohnerinnen und Anwohner. Die Stadtverwaltung, maßgeblich Oberbürgermeister Mende, hat das Thema Lärmschutz verstärkt bei der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr angemahnt. Hierzu wurde bereits am 13.02.2014 im Verwaltungsausschuss berichtet. Die Landesbehörde sieht keinen, durch gesetzliche Regelungen gedeckten, Handlungsbedarf. Gleichwohl ist das Gitter im Bereich der Fuhseüberquerung scheinbar als Problem erkannt. Trotzdem kann die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr nicht zum Handeln gezwungen werden, da die Zuständigkeiten klar geregelt und ausschließlich bei der Landesbehörde angesiedelt sind. Hierauf hat auch der niedersächsische Wirtschaftsminister Lies in einem Antwortschreiben an die Bürgerinitiative B3 Lärmschutz hingewiesen.
Gleichwohl hat die Verwaltung damit begonnen, aus eigenen Mitteln einen Landschaftsschutzwall zu bauen, welcher dem Lärmschutz im Bereich Altenceller Feld dienen soll. Hierzu wird auf Erdmaterial zurückgegriffen, welches im Rahmen anderer Baumaßnahmen in Celle abgefahren wird. Aus diesem Grund kann der Wall auch nur schrittweise errichtet werden. Ferner sagt die Verwaltung zu, die Problematik „Gitter“ im Bereich der Fuhsequerung weiter bei der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr anzusprechen und zumindest für die Nachtstunden eine Temporeduzierung auf 70 Km/h in den besonders betroffenen Bereichen anzuregen.
Es wird klargestellt, dass weitergehende Maßnahmen durch die Stadt Celle nicht realisierbar sind. Ferner wird deutlich gemacht, dass sich in dem mittlerweile jahrelangen Entwicklungsprozess zur B 3 neu die Mehrheit der Celler Bürgerinnen und Bürger für eine Ostumfahrung der B 3 ausgesprochen haben, da der Kernstadtbereich dringend entlastet werden muss.
Die WG-Fraktion stellt klar, dass ihr Antrag keine Temporeduzierung auf 50 Km/h auf der B 3 neu zum Ziel habe, sondern eine Reduzierung auf 50 – 70 Km/h in dem besonders dicht an der Wohnbebauung vorbeiführenden Bereich der Ostumfahrung. Es werden mehrere Beispiele zitiert, in welchen eine Temporeduzierung auf 70 – 80 Km/h aus Lärmschutzgründen an Ortsumfahrungen von Bundesstraßen zugelassen wurde. So werden Beispiele aus Berlin, Burgdorf in der Region Hannover und Neu Wulmstorf genannt.
Die WG-Fraktion regt an, über Ihren, der Beschlussvorlage zugrunde liegenden, Antrag getrennt abzustimmen:
1. Austausch des Gitters Fuhsequerung gegen eine Lärmschutzwand,
2. Tempo 70 im Bereich der Wohnbebauung bis ein geeigneter Lärmschutz installiert wurde,
3. Wenn Temporeduzierung ganztags nicht möglich ist, dann zumindest in der Nachtzeit von
22 – 6 Uhr.
Seitens der CDU-Fraktion wird darauf verwiesen, dass sowohl die Bemühungen der Verwaltung als auch die Antwort der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr die Situation klar darlegen. Es werden die Bemühungen der Stadt, etwas zum Wohle der betroffenen Bürgerinnen und Bürger zu verbessern, hervorgehoben. Da die Verwaltung bereits angekündigt hat, sich weiter für Lärmschutzmaßnahmen einzusetzen, wird eine Umformulierung des Antrages bzw. getrennte Abstimmung abgelehnt.
Auch die SPD-Fraktion bemerkt, dass diese Problematik nun bereits seit langem diskutiert wird. Die gesetzlichen Zuständigkeiten sind einzuhalten und an dieser Situation kann auch die Stadt Celle nichts verändern.
Die Fraktion Die Unabhängigen hält die Lärmbelästigungen für gegeben und hat sich vor Ort einen Eindruck gemacht. Nach ihrer Ansicht, hätte man die Lärmbelästigung von vornherein minimieren können, wäre man dem Antrag der Fraktion Die Unabhängigen gefolgt, Flüsterasphalt zu verbauen.
Die Fraktion Die Linke unterstützt den Antrag der WG-Fraktion. Sowohl die Politik als auch die Verwaltung müssen sich für die Belange der betroffenen Bürgerinnen und Bürger einsetzen.
Sodann erfolgt eine differenzierte Abstimmung:
Der Antrag der WG-Fraktion wird folgendermaßen konkretisiert:
1. Austausch des Gitters Fuhsequerung gegen eine Lärmschutzwand
2. Tempo-70 im Nahbereich der Wohnbebauung Freibad Westercelle – Altenceller Feld
3. wenn 2. nicht dauerhaft möglich ist, alternativ in der Zeit von 22 – 6 Uhr.
Dieser Antrag wird mehrheitlich, bei 3 Gegenstimmen, abgelehnt.
Weiter erfolgt die Abstimmung gemäß Beschlussvorlage. Dem Beschlussvorschlag der Verwaltung wird mehrheitlich, bei 3 Gegenstimmen, entsprochen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
293,9 kB
|
