30.09.2014 - 6 Mitteilungen der Verwaltung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Ausschuss für Straßenbau und Verkehr
- Datum:
- Di., 30.09.2014
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Stadtbaurat Kinder unterrichtet den Ausschuss über den Sachstand zum Thema Lärmschutz an der Ostumgehung B 3 Neu. Der Oberbürgermeister hat sich hierzu direkt an die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr gewandt, um einerseits eine Geschwindigkeitsbegrenzung und ferner den Austausch des Fledermausschutzgitters auf der Fuhsebrücke anzuregen. Hinsichtlich einer Geschwindigkeitsbeschränkung wurde durch die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr deutlich gemacht, dass die erforderlichen Grenzwerte im Bereich der Ostumgehung unterschritten werden und eine Geschwindigkeitsbegrenzung aus Lärmschutzgründen daher rechtlich nicht zulässig ist.
Der Austausch des Fledermausschutzgitters würde Kosten in Höhe von ca. 70.000,- € verursachen. Da hierzu ebenfalls keine rechtliche Verpflichtung besteht, wird das Land diese Maßnahme nicht durchführen bzw. die anfallenden Kosten nicht übernehmen. Zum Vorschlag einer Kostenteilung liegt noch keine Rückantwort des Landes vor.
Die Stadt wird jedoch den Landschaftswall im Bereich Altenceller Feld weiter ausbauen, da im Rahmen der Hochwasserschutzmaßnahmen nun zusätzliches Erdmaterial anfällt und verwendet werden kann.
In Bezug auf die Umgestaltung der Allerinsel teilt Stadtbaurat Kinder mit, dass am 07.10. der erste Spatenstich für die Tiefbauarbeiten vorgenommen wird.
