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ALLRIS - Auszug

18.11.2014 - 3 Änderung der Taxitarifordnung vor dem Hintergru...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Die Verwaltung trägt zu diesem Tagesordnungspunkt vor und erläutert die Vorlage. Die Einführung des Mindestlohns wirkt sich auch auf das Taxigewerbe aus und führt, allerdings landesweit, zu einer deutlichen Erhöhung der Taxi-Fahrpreise.

Nach kurzer Diskussion empfiehlt der Ausschuss dem Rat einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Aufgrund des § 51 (1) PBefG in der Fassung vom 8.8.90 (BGBL I S. 1690), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5.4.11 (BGBL I S.554), in Verbindung mit § 16 Abs. 3 Nr. 3 der Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Verkehr vom 03.08.09 (Nds. GVBL. S. 316,329) und den §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes in der zur Zeit gültigen Fassung beschließt der Rat der Stadt Celle die 1. Änderungsverordnung zur Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen im Gelegenheitsverkehr mit den in der Stadt Celle zugelassenen Taxis (Taxitarifordnung).

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage