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ALLRIS - Auszug

20.02.2014 - 3 Sachstand Inklusive Schule

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Wortprotokoll

Herr Reinert von der Landesschulbehörde Celle trägt zu dem Sachstand bei der Einführung der Inklusiven Schule vor. Zurzeit warten Schulen, Schulträger sowie die Landesschulbehörde noch auf weitere Erlasse. Mit der Schulgesetznovelle 2015/16 sei gemäß der Pressemitteilung des Kultusministeriums und weiteren Verlautbarungen der Landesregierung - zu erwarten, dass die Förderschulen für die Förderbedarfe Sprache und Lernen auslaufen.

Es gebe so wird immer wieder angedeutet - Überlegungen, für das Land Niedersachsen ca. 80-100 Förderschulzentren einzurichten, die nicht an Förderschulen angegliedert sein würden. Für den Landkreis Celle wären das wahrscheinlich ein oder zwei Förderzentren.

Die Anzahl der Feststellungsverfahren zur Feststellung eines sonderdagogischem Unterstützungsbedarfs seien in etwa unverändert geblieben. Befürchtungen im Vorfeld der Einführung der Inklusiven Schule, dass Förderbedarfe unerkannt bleiben könnten, seien nicht eingetroffen.

Landesweit ist bei ca. 5 % der Kinder ein Unterstzungsbedarf festgestellt. Für den Bereich von Stadt und Landkreis Celle gebe es zurzeit ca. 450 Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf. Die endgültigen Zahlen liegen zurzeit nicht vor und können daher auch nicht wie in der Sitzung angekündigt im Rahmen der Niederschrift bekannt gegeben werden.

Den Celler Grundschulen stünden die notwendigen Lehrerstunden zur Verfügung. Da es nicht ausreichend Förderschullehrkräfte gebe, fehle es aber in diesem Bereich teilweise an Expertise in den Schulen. Leider könne man aufgrund der derzeitigen Bewerbersituation im Förderschulbereich nicht mit Verbesserungen in absehbarer Zeit rechnen. Pädagogische Mitarbeiter zur Unterstützung der Schülerinnen und Schüler mit Unterstützungsbedarf in den Schwerpunkten geistige und körperlich-motorische Entwicklung werden zurzeit in den Grundschulen nicht eingesetzt.

Über notwendige Schulbegleiter entscheidet der Jugendhilfe- bzw. Sozialhilfeträger. Maßgeblich sei hier der Bedarf im Einzelfall. Antragsberechtigt sind die Eltern. Die Verwaltung weist darauf hin, dass im Bereich der Schulbegleitungen hohe Kostensteigerungen zu verzeichnen seien. Derzeit würden Überlegungen angestellt, anstelle mehrerer Schulbegleiter in einer Klasse oder Grundschule auch flexiblere Lösungen zu finden. Hier müssten gemeinsame Lösungen mit den betroffenen Eltern, der Schule und den Schulbegleitern gefunden werden.

 

Die Vertreterin der Rektoren berichtet aus Sicht der Schulleiter, dass die betroffenen Kinder gut in der Grundschule angekommen seien. Die wohnortnahe Beschulung für alle sei für die Kinder wichtig. Die vorher praktizierte Integration habe den Grundschulen mehr Ressourcen geboten. Die Unterrichtsversorgung sei mit zwei zusätzlichen Unterrichtsstunden pro Klasse und Woche zu knapp bemessen. Dass die Feststellung des Förderbedarfes Lernen erst vor Ende der zweiten Klasse vorgesehen sei, habe Auswirkungen auf die Klassenbildung. Da Kinder mit festgestelltem Förderbedarf doppelt gezählt werden dürfen, könne sich die späte Feststellung nachteilig auswirken, da nicht gleich zum Schuljahresbeginn die Klasse geteilt werden kann, sondern erst zum nächsten Schuljahresbeginn.

In den Grundschulen fehlen Förderschullehrerstunden und pädagogische Mitarbeiter. Die Zeit für den notwendigen Austausch zwischen den Betroffenen sei zu knapp bemessen. Die Altbauten bieten nicht überall die notwendigen Differenzierungs- und Gruppenräume um die Kinder individuell zu beschulen. Die Zusammenarbeit mit den Kindertagesstätten funktioniere gut. In der Regel liegen sehr gute Berichte der Erzieherinnen vor, sofern die Eltern der Weitergabe der Informationen zustimmen.

 

Aufgrund der Haushaltskonsolidierung standen für das Jahr 2013 nur gekürzte Haushaltsmittel für die Beschaffung von Unterrichtsmaterialien zur Verfügung. Aufgrund der Haushaltssituation seien für das Haushaltsjahr 2014 leider keine Mittel mehr vorgesehen. In einem Einzelfall sei der Schulträger bei der Beschaffung eines speziellen Stuhls eingesprungen. Eigentlich wäre eine Erstattung durch die Krankenkasse möglich gewesen. Da aber kein zugelassenes Hilfsmittel ausgewählt wurde, wurde dies von der Krankenkasse abgelehnt. Der Kulanzantrag bei der Krankenkasse wurde ebenfalls abgelehnt.

Nach den Erfahrungen der Schulleiter haben die meisten betroffenen Kinder einen Förderbedarf im Bereich Lernen, danach folgen Kinder mit Förderbedarf im Bereich der sozialen und emotionalen Entwicklung. Auch die Betreuung im Ganztag sei oft personell schwierig, wenn Kinder mit Unterstützungsbedarfen am Ganztag teilnehmen.

 

Die CDU-Fraktion regt an, dass sich die Stadt Celle mit dem Schulträger Landkreis hinsichtlich des Einsatzes von Fördermaterialien der Förderschulen abstimmen sollte, um Doppelbeschaffung zu vermeiden. Eventuell könne auch ein Pool mit Materialien eingerichtet werden. Die Verwaltung entgegnet, dass die Gespräche mit dem Landkreis nach Klärung der Gesamtsituation aufgenommen würden. Förderschullehrkräfte würden zurzeit ohnehin Materialien aus dem Bestand der Förderschulen  in die Grundschulen mitbringen.

Der Vertreter der Die Unabhängigen bittet darum, das Thema in ca. zwölf Monaten erneut auf die Tagesordnung zu nehmen, da es an der Basis scheinbar doch erhebliche Probleme gebe.