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ALLRIS - Auszug

29.09.2005 - 4 Widmung einer Straße im Stadtgebiet von Celle

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Ohne Aussprache gibt der Ausschuss einstimmig nachstehende Beschlussempfehlung ab:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt, dass die im Ortsteil Westercelle ausgebaute Straße Burgtorfsfeld vom Triftweg bis zum Wendehammer gem. § 6 des Nds. Straßengesetzes vom 24.09.1980 in der zurzeit gültigen Fassung mit sofortiger Wirkung zur Gemeindestraße gewidmet wird. Der Verbindungsweg zwischen Wendehammer und der Straße Neues Land wird als kombinierter Fuß-/Radweg gewidmet.

 

Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Celle.

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Anlagen zur Vorlage