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ALLRIS - Auszug

01.07.2014 - 4 Erweiterung der luftrechtlichen Genehmigung für...

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Wortprotokoll

Der Ortsbürgermeister begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt die Vertreter der Nieders. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (Sachgebiet Luftverkehr, Geschäftsbereich Wolfenbüttel) Herr Schulze und Herr Schüttoff sowie die Vertreter der Flugsportvereinigung Celle Herr Weise und Herr Kumpe.

 

Herr Schüttoff führt anhand einer Präsentation (siehe Anlage) in die Thematik ein (Aufgaben der Luftfahrtbehörde und Luftsicherheitsbehörde, Einteilung der deutschen Flugplätze usw.). Weiterhin stellt er klar, dass in dem heute erschienenen Bericht in der Celleschen Zeitung diverse falsche Informationen enthalten seien, u. a. sei über die geplante Erweiterung der  Flugplatzgenehmigung um Hubschrauber (Drehflügler) seitens der Landesbehörde noch gar nicht entschieden worden. Ebenso habe die Landesbehörde keine Kenntnis über mögliche kommerzielle Foto- und Filmflüge, dies sei so nicht nachvollziehbar. Auch zivile Flüge bei Nacht kämen nicht in Betracht, da dieser Flugplatz gar keine entsprechende Befeuerung habe.

Herr Schüttoff erklärt, dass die Landesbehörde die Beschwerden der Anwohner sehr ernst nehme, jedoch müsse beachtet werden, dass grundsätzlich die Benutzung des Luftraumes durch Luftfahrzeuge frei sei, sofern bestimmte rechtliche Bestimmungen diese Benutzung nicht beschränken. Beim Flugplatz Arloh gehe es derzeit um die Erweiterung der Flugplatzgenehmigung um Hubschrauber (Drehflügler) bis zu einem Abfluggewicht von 5.700 kg. Hier seien bisher immer befristete Genehmigungen erteilt worden; die entsprechenden Verlängerungen seien jedoch zeit- und kostenintensiv und deshalb solle nun eine Dauergenehmigung erteilt werden. Bei den vorgebrachten Einwänden ginge es überwiegend um den Betrieb von Gyrokoptern, die wohl irrtümlich als „Hubschrauber“ eingestuft wurden. Diese Leichtflugzeuge seien jedoch genehmigungsrechtlich mit Bestandsschutz versehen, d. h. eine Einschränkung durch die Landesbehörde sei nur auf Vorschlag des Vereins möglich. Der durch den Flugbetrieb auftretende Lärm sei nicht gänzlich vermeidbar, eine Lärmreduzierung sei z. B. durch Einschränkungen der Platzrunden, technische Veränderungen usw. möglich. Der Flugsportverein gehe sehr offensiv mit den auftretenden Beschwerden um, diese würde man in ein Flugbuch festhalten und man versuche, eine Klärung des Sachverhalts herbeizuführen. Herr Schulze ergänzt, dass sich die Eingaben des Bürgers und des Ortsrates oftmals allgemein auf den Luftverkehr im Bereich der Ortschaft und dem damit verbundenen Lärmaufkommen beziehen würden; die Beschwerden würden sich nicht explizit auf die in Rede stehenden Drehflügler beziehen, um die es bei der Erteilung der Dauergenehmigung ginge. Ortsratsmitglied Heindorff erklärt, dass in den letzten Jahren in Scheuen diverse neue Anlagen bzw. Nachnutzungen geschaffen worden seien (u. a. der Schießpark Celler Land, die Nieders. Akademie für Brand- und Katastrophenschutz), die das Lärmaufkommen kontinuierlich erhöht hätten. Nun komme der Fluglärm auch noch dazu und die hiesigen Bürger/innen hätten ein großes Interesse, die Lärmquellen möglichst zu reduzieren, um die Wohnqualität in der Ortschaft zu erhalten.        

 

Ortsratsmitglied Beutel bittet um Auskunft, warum die Stadt bzw. der Ortsrat damals nicht bei den befristeten Verlängerungen der Genehmigungen beteiligt worden sei. Hierzu gibt Herr Schulze an, dass bei den befristeten Genehmigungen solch eine Beteiligung gesetzlich nicht vorgesehen sei. Weiterhin fragt Ortsratsmitglied Beutel, ob es bei den 3 Drehflüglern auf dem Arloh bleiben werde. Herr Schulze führt aus, dass es hier eine allgemeine Genehmigung ginge, d. h. der Flugplatz in Arloh solle für Hubschrauber zugelassen werden. Eine Begrenzung auf eine bestimmte Anzahl von Maschinen sei nicht vorgesehen. Derzeit sei auch nicht anzunehmen, dass hier eine signifikante Zunahme von Hubschraubern erfolgen werde, da die diesbezügliche Luftfahrtbranche derzeit eher rückläufig sei. Im Übrigen ssten die An- und Abflüge stets vom bzw. in Richtung Norden erfolgen, so dass hier die Lärmbelästigung eher gering sei. Ggf. bestünde jedoch die Möglichkeit, in Absprache mit dem Verein eine sog. Selbstbeschränkung vorzunehmen, die die Anzahl der Starts und Landungen sowie die Zahl der Maschinen regelt. Nach kurzer Aussprache bittet der Ortsrat die Vertreter der Landesbehörde, die o. g. Selbstbeschränkung in die Genehmigung mit aufzunehmen. Herr Schulze sagt eine Prüfung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zu.

 

In der Zeit von 18:45 bis 19:30 Uhr wird die Sitzung für Bürgerfragen unterbrochen.

 

Nach der Fortsetzung der Sitzung zeigt sich Herr Kumpe (Flugbetriebsleiter der Flugsportvereinigung) sehr betroffen von den Ausführungen und Beschwerden der Scheuener Bürgerinnen und Bürger. Er nehme diese sehr ernst, denn der Verein sei an einem guten nachbarschaftlichen Verhältnis interessiert.

 

Herr Schulze weist abschließend darauf hin, dass die Landesbehörde die heutigen Anregungen und Hinweise mitnehmen werde. Man müsse dann im Rahmen des Genehmigungsverfahrens prüfen und abwägen, was in rechtlicher Hinsicht möglich und geboten ist. Später werde die Genehmigung in der Endfassung u. a. öffentlich ausgelegt und der Stadt Celle zugestellt.  

 

Der Ortsbürgermeister dankt den Vertretern der Landesbehörde und der Flugsportvereinigung Celle für die heutige konstruktive Teilnahme. Er hoffe im Interesse aller Beteiligten auf eine Lösung, die alle mittragen können und die den Fluglärm in Scheuen in erträglichen Grenzen halten werde.

 

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Anlagen