16.07.2014 - 3 Mitteilungen der Verwaltung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Sitzung:
-
Sitzung des Ortsrates Neustadt/Heese
- Gremium:
- Ortsrat Neustadt/Heese
- Datum:
- Mi., 16.07.2014
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:10
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Herr Hanssen, Fachbereichsleiter „Straßen, Verkehr und öffentliche Einrichtungen“ beantwortet die Anfragen aus der letzten Sitzung und stellt den geplanten Ausbau Welfenallee Nord vor:
1. (Verkehrs-)Situation Carstensstraße/Schulzestraße (TOP 1 und 7 am 19.03.2014 und Bürgersprechstunde des Oberbürgermeisters am 06.03.2014)
In der letzten Sitzung bestand Einvernehmen im Ortsrat, dass die Prüfung der Verwaltung abgewartet werden solle – auch anhand der eingerichteten Skizze mit der „Anlieger frei“ – Regelung für den Bereich Seelhorststraße einer Anwohnerin.
Antwort:
Im Zusammenhang mit dem Neubau der Straße „An der Hasenbahn“ und deren Anbindung an den Wilhelm-Heinichen-Ring sei zur Vermeidung bzw. Reduzierung quartiersfremder Verkehre vom und zum REAL-Markt vor ca. 30 Jahren ein Verkehrsleitsystem im Nordbereich der Kortenumstraße eingerichtet worden, das die Attraktivität für Ausweichverkehre minimiert und sich über die Jahre auch bewährt habe. Zusätzliche Verkaufsflächen in nennenswertem Umfang seien in den vergangenen Jahren nicht neu geschaffen worden, wohl aber sei das Verkehrssystem aufgrund von Forderungen aus dem Ortsrat „aufgeweicht“ worden, in dem die Carstensstraße von Süden für den von REAL nach Norden abfließenden Verkehr zur Steigerung der Attraktivität wieder geöffnet wurde. Ob das der Grund für die „gefühlte“ Verkehrszunahme sei, kann aber nicht mit Sicherheit behauptet werden.
Ein Verbot der Durchfahrt durch die Seelhorststraße mit dem Zusatz „Anlieger frei“ komme gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO), § 45 (9) vom 12.03.2013 nicht in Frage, da Verkehrszeichen nur dort anzuordnen sind, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend geboten sei. Derartige Gründe werden hier nicht gesehen.
Die Lärmbelastungen durch die Bahnanlagen waren schon vor dem Bau der Wohngebäude an der Seelhorststraße vorhanden. Nennenswert zugenommen hätten diese in den vergangenen Jahren nicht. Im Rahmen des vom Bund finanzierten Lärmsanierungsprogrammes an Bahnstrecken habe die Deutsche Bahn AG vor einigen Jahren nach geltenden Richtlinien die Lärmbelastung der betroffenen Gebäude geprüft. Im Ergebnis dieser Prüfung sei längs der Bahnstrecke zur Seelhorststraße hin eine 3 m hohe Lärmschutzwand errichtet worden.
Der Abriss der Baulichkeiten und die Beseitigung einzelner Bäume auf dem Gelände der ehemaligen Gärtnerei Merkofer haben auf Grund der Höhenlage des Wilhelm-Heinichen-Ringes in diesem Streckenabschnitt keinen spürbaren Einfluss auf die wahrgenommene Lärmbelastung in der Seelhorststraße. Es sei nicht vorstellbar, dass beim grundhaften Neubau des Wilhelm-Heinichen-Ringes in einigen Jahren sich die Erfordernis aktiver Lärmschutzmaßnahmen am Straßenzug ergeben könnten, prüfenswert erscheint aber der Einbau eines lärmarmen Belages bei einem Neubau. Die Erfahrung mit dem Einbau dieses Belages in der Fuhrberger Straße habe gezeigt, dass eine Schallpegelreduktion von ca. 5 - 7 dBA zu erzielen sei.
Dazu weitere Mitteilung der Verwaltung:
Die beiden Anwohnerinnen aus der Seelhorststraße, die in der Bürgersprechstunde des Oberbürgermeisters und in der letzten Sitzung vorgetragen hatten, seien durch das Oberbürgermeisterbüro mit Schreiben vom 05.06.2014 entsprechend der vorgenannten Stellungnahme unterrichtet worden.
2. Parkende Fahrzeuge Welfenallee/Lauensteinplatz (TOP 15 Nr. 1 am 19.03.2014)
Ortsratsmitglied Bätje berichtet, dass in der Welfenallee an der Einmündung zum Lauensteinplatz (bis an die Turnhalle) die PKW bis in den Einmündungsbereich parken würden. Aus Richtung Lauensteinplatz kommend könne man deshalb den Verkehrsfluss in der Welfenallee nicht einsehen. Er fragt an, ob dort auf beiden Seiten (Welfenallee) Sperrflächen angebracht werden können.
Antwort:
In Absprache mit der Polizei sehe die Verkehrsbehörde (Fachdienst Allgemeine Ordnung) die Voraussetzungen nach der Straßenverkehrsordnung für eine Markierung (besondere Umstände, zwingendes Erfordernis) als nicht gegeben.
Die Ausfahrt sei sehr breit und biete dadurch bessere Sichtmöglichkeiten als viele andere, kleinere Einmündungen. Sollte ein Fahrzeugführer das Gefühl haben nicht ausreichend sehen zu können, müsse er sich herantasten.
3. Ausbau Welfenalle Nord (Kreisel) – gefällte Bäume (TOP 15 Nr. 2 am 19.03.2014), gefällte Buche (TOP 15 Nr. 3 am 19.03.2014)
Ortsratsmitglied Danner fragt an, warum die Bäume bereits gefällt seien, obwohl der Ortsrat sich bei der gemeinsamen Sitzung zum Haushalt gegen den geplanten Ausbau Welfenallee Nord ausgesprochen habe.
Ortsratsmitglied Bätje fragt an, warum die Buche im Bereich Neustadt/Welfenallee/Fuhrberger Straße (bei der Brücke links) gefällt worden sei. Der Baum habe gesund ausgesehen.
Antwort:
Herr Hanssen erläutert die Ausbaumaßnahme Welfenallee Nord anhand von Planzeichnungen und verweist auch auf die Vorlage BV/0093/14. Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr habe die Maßnahme in das Mehrjahresprogramm 2015- 2019 aufgenommen.
Unabhängig von der Förderung müssten die Sanierungsmaßnahmen des Schmutzwasser- und des Regenwasserkanals ohnehin vorgenommen werden. Beim Schmutzwasserkanal müsse der Durchmesser erweitert werden. Beim Regenwasserkanal aus dem Jahr 1965 sei der Beton so marode, dass hohe Einsturzgefahr bestehe. Eine Inlinersanierung sei nicht möglich. Der geplante Neubau des Regenwasserkanals würde auf öffentlichen Grundstücken erfolgen.
Auf Nachfrage erläutert Herr Hanssen, das der Schmutzwasserkanal ca. 175.000 € kosten würde. Ein Regenwasserkanal gehöre zur Straßenbaumaßnahme und habe deshalb keine eigene Kostenposition; diese Maßnahme sei noch in der Kostenplanung.
Bezüglich des oberirdischen Straßenbaus erklärte Herr Hanssen, dass sowohl die Fahrbahndecke als auch der Unterbau und die Nebenanlagen abgängig seien. Bei einem Neubau seien zwei Kreisel inklusive Rad- und Fußwege geplant: Fuhrberger Straße/ Heese/ Welfenallee und Nienburger Straße /Welfenallee. Aus dem Lönsweg kommend werde es keine separate Linksabbiegerspur geben. Wenn die Maßnahme in das Fördermittelprogramm für 2015 aufgenommen werden würde, könne bereits 2015 mit dem Bau begonnen werden. Ein Ausbessern habe nur eine Haltbarkeit von ca. 10 Jahren; bei einem Neubau und einer neuen Straßenführung mit zwei Kreiseln seien die Probleme für die nächsten Jahrzehnte gelöst.
Die Frage nach den zu erwartenden Einnahmen aus Straßenausbaubeiträgen konnte noch nicht beantwortet werden, da die Bewertung nach der baulichen tatsächlichen und der baurechtlich möglichen Nutzung von Grundstücken umfangreich und noch nicht abgeschlossen sei.
Es könne aber gesagt werden, dass ein durch einen Kreisverkehr geregelter Kreuzungsbereich kostengünstiger sei, als die Regelung durch eine Lichtsignalanlage. Außerdem sei ein Kreisel verkehrssicherer. Lichtsignalanlagen geregelte Kreuzungen seien dann angebracht, wenn das Verkehrsaufkommen zu hoch für einen Kreisverkehr sei. Dies sei aber hier, anders als z.B. in Hannover, nicht der Fall.
Die vom Ortsrat angesprochenen gefällten Bäume hätten der geplanten Baumaßnahme weichen müssen. Dabei sei auch zu beachten, welche Bäume durch notwendige Eingriffe in den Wurzelraum so stark beeinträchtigt werden würden, dass ein Bestand nicht möglich sei. Hier sei beispielsweise eine Eiche sehr viel widerstandsfähiger als eine Buche. Bäume werden nur gefällt, soweit dies für eine Baumaßnahme notwendig sei und dann nur außerhalb der Vegetations- und Vogelbrutzeit. Die Bäume seien im zeitigen Frühjahr gefällt worden, als die Verwaltung noch davon ausgegangen sei, dass die Baumaßnahme im Jahresförderprogramm 2014 enthalten wäre.
