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ALLRIS - Auszug

13.03.2014 - 5 Mitteilungen der Verwaltung

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Wortprotokoll

1. Tempo 30-Zone Spörckenstraße und Alte Grenze (u.a. TOP 7 Nr. 1 vom 06.11.2013 und Anfrage vom 28.01.2014)

 

Die Verwaltung teilt mit, dass sie sich weiterhin um eine Lösung bemüht und diese nun auch gefunden habe. Die in den Verwaltungsvorschriften aufgehrte Möglichkeit, für den ÖPNV die Vorfahrt zu belassen, sei bisher keine Option gewesen, da die CeBus damals mitgeteilt habe, dass sie sowohl der Erweiterung der 30er-Zone als auch der Aufhebung der Vorfahrt zustimme.

Im Abstimmungsverfahren zu der Erweiterung der 30er-Zone Mondhagen sei nun im Gespräch deutlich geworden, dass CeBus, nach den Erfahrungen, die sie mit den in den letzten Jahren durchgeführten 30er-Zonen-Erweiterungen (auf ihren Linien) gemacht habe, umdenke: Man stehe den Erweiterungen weiterhin positiv gegenüber, würde aber in Zukunft keine Zustimmung mehr zu der Aufhebung der Vorfahrt auf der Linie geben. Das ständige Herunterbremsen und Wiederanfahren würde die Einhaltung der Fahrzeiten zu stark beeinträchtigen.

Darauf sei CeBus von der Verwaltung auf ihre bestehende Stellungnahme hingewiesen worden und man habe nachgefragt, ob CeBus diese zu der Erweiterung Alte Grenze/ Spörckenstraße überdenken würde. Dieses habe die CeBus umgehend getan und bestätigt, dass die Belange des Buslinienverkehrs es erfordern, dass bei einer Erweiterung der Zone von der Grundregel rechts vor links abgewichen werde.

Dieses Erfordernis sei rechtlich ausreichend, um auf die Aufhebung der Vorfahrt zu verzichten. Solche „Sonderregelungen“r den ÖPNV finden sich auch an anderer Stelle in der StVO bzw. den dazugehörigen Verwaltungsvorschriften, da dem ÖPNV grundsätzlich ein hoher Stellenwert in der StVO eingeräumt werde.

Im Endergebnis werde daher Tempo 30 in dem betreffenden Streckenabschnitt eingerichtet werden können, wobei die Straße weiterhin Vorfahrtstraße bleibe.

Auf Grund der geänderten Sachlage sei veranlasst worden, dass FD 66 ein Verkehrszeichenplan für die Maßnahme erstelle. Dieser werde dann von FD 32 angeordnet und vom Bauhof umgesetzt.

 

 

2. Geschwindigkeitskontrollen Windmühlenstraße (TOP 13 a am 06.11.2013)

Zu der Bitte um Mitteilung der Anzahl sowie der Daten der Geschwindigkeitsmessungen seit Einführung des neuen Radschutzstreifens in der Windmühlenstraße, teilt die Verwaltung mit, dass die Ummarkierung am 05.09.2013 erfolgt sei. Der Landkreis habe im Zeitraum vom 27.09.2013 bis 07.11.2013 insgesamt fünf Mal die Geschwindigkeit gemessen. Von 1784 gemessenen Fahrzeugen wurden 267 (14,9 %) mit einer Verwarnung (250 Fahrten) oder einem Bußgeld (17 Fahrten) belegt.

 

 

3. Radschutzstreifen Windmühlenstraße (TOP 13 b am 06.11.2013)

Hinsichtlich einer erbetenen Überwachung des Radschutzstreifens, der laut Beobachtungen regelmäßig durch parkende Fahrzeuge belegt, sei, teilt die Verwaltung folgendes mit:

Der Bereich werde unregelmäßig von einem Mitarbeiter zur Überwachung des ruhenden Verkehrs aufgesucht. Die Aufnahme in die dauerhaft bestreiften Zonen sei aufgrund der Entfernung nicht möglich. Die Anzahl der bisher angetroffenen Fahrzeuge sei sehr gering.