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ALLRIS - Auszug

23.10.2014 - 6 Haushalt 2015: Investitionen im Ortsteil - Inf...

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Wortprotokoll

Die Verwaltung informiert zu der neuen Verfahrensweise bezüglich der   Haushaltsberatungen Anhörung der Ortsräte wie folgt:

Gemäß § 93 Abs. 2 Satz 3 NKomVG sind die Ortsräte bei den Beratungen der Haushaltssatzung rechtzeitig anzuhören. In den vergangenen Jahren wurde stets eine gemeinsame Sitzung aller 13 Ortsräte anberaumt, um die genannten Gremien umfassend über den geplanten städtischen Haushaltsentwurf sowie über vorgesehene Maßnahmen in den Ortsteilen zu informieren. Die Durchführung dieser gemeinsamen Sitzung war stets sehr zeit- und kostenintensiv. Aus diesem Grunde wurde beim zuständigen Landesministerium r Inneres und Sport, Referat Kommunalaufsicht (MI) angefragt, ob diese Verfahrensweise weiterhin beibehalten werden müsse, um dem o. g. Anhörungsrecht hinreichend Rechnung zu tragen.

Nach schriftlicher Auskunft des MI sei dem grundsätzlichen Zweck - der Wahrung der Interessen des Ortsrates - genüge getan, wenn im Rahmen der Anhörung nach § 93 Abs. 2 Satz 3 NKomVG dem Ortsrat mindestens die Unterlagen zur Verfügung gestellt werden, die die entsprechende Ortschaft betreffen. Diese Rechtsauskunft nehme ich zum Anlass, zu der in der Vergangenheit bereits bewährten Verfahrensweise zurückzukehren und jedem Ortsrat separat Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Diesbezüglich werden jedem Ortsrat rechtzeitig vor der Sitzung die entsprechenden Unterlagen zu den Angelegenheiten übersandt, die die eigenen Belange der jeweiligen Ortschaft berühren, also insbesondere Ortsratsmittel, Investitionen (sh. auch § 94 NKomVG) und größere Unterhaltungsmaßnahmen.

Die neue Verfahrensweise wird ab sofort umgesetzt, der ursprünglich am 09.12.2014 vorgesehene Termin für die gemeinsame Anhörung aller 13 Ortsräte entfällt.  

Sodann stellt die Verwaltung den Haushalt 2015 - Ortsteil Neuenhäusen vor:

Ortsratsmittel: 4.900 €.

Straßen- und Kanalbaumaßnahmen:

  • Fuhsebrücke Am Landgestüt 180.000 € - (investiver Finanzhaushalt)

Umbau zur Stahlbrücke mit Holzbohlen (baugleich wie die Brücke am Freibad)

  • Regenwasserkanal, Trift 485.000 € (investiver Finanzhaushalt)
    Im Rahmen der Neuplanung des Bahnhofsvorplatzes, der Biermannstraßenbrücke, der Eisenbahnunterführung etc. sei r diesen Bereich auch ein Regenwasserkonzept erarbeitet worden. Auf der Grundlage dieses Konzeptes wurde der Regenwasserkanal in der Arndtstraße und im anschließenden Teil der Straße Trift, bis zur Biermannstraße, neu gebaut. In der Nähe des Kreisels Biermannstraße wurde im Zufahrtsbereich zur JVA eine Regenwasserbehandlungsanlage gebaut, über die das Regenwasser in die Aller abgeleitet werde.

Da seinerzeit bereits bekannt gewesen sei, dass entlang des Quartiers Speicherstraße vorbei am Kreishaus bis zum Amtsgericht eine Hochwasserschutzmauer gebaut werden solle, sehe das seinerzeit aufgestellte Konzept vor, das in der Trift und der Speicherstraße anfallende Regenwasser nicht mehr im Bereich des Kreishaues einzuleiten, sondern den Kanal in einem Teil der Speicherstraße neu zu bauen, um damit das Gefälle umzukehren und auch der Regenwasserbehandlungsanlage in der Nähe der JVA zuzuleiten. Diese wurde im Rahmen des Konzeptes bereits so bemessen, dass sie das zusätzliche Regenwasser mitbehandeln könne.

2016 werde voraussichtlich die Hochwasserschutzmauer entlang der Mühlenaller im Bereich Speicherstraße / Kreishaus / Amtsgericht / Speicherstraße bis hin zum Kreishaus gebaut. In Vorgriff auf diese Maßnahme solle dann der Regenwasserkanal in einem Teil der Speicherstraße und der Trift entsprechend neu gebaut werden.

Deckenerneuerung

  • Wederweg (Deckschichterneuerung durch Asphaltarbeiten).

 

Aus dem Ortsrat erfolgen dazu keine Anmerkungen.