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ALLRIS - Auszug

19.02.2014 - 9 Mitteilungen der Verwaltung

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Wortprotokoll

Die Verwaltung beantwortet Anfragen aus der letzten Sitzung:

 

1. Tempo 30 für Winsener Straße (TOP 6 Nr. 1 am 23.10.2013)

Ortsratsmitglied Marks bittet die Verwaltung zu prüfen, ob in der Zeit von 22:00 06:00 Uhr eine Geschwindigkeitsreduzierung (Tempo 30) für die Winsener Straße eingerichtet werden könne.

 

Antwort (FD 32):

Grundlage für die Anordnung von Verkehrszeichen bildet der § 45 Straßenverkehrsordnung. Hiernach bedarf jede Anordnung eines Verkehrszeichens eines Grundes.

Gründe für die Anordnung einer stationären, also dauerhaften Beschilderung, sind meistens:

-          die Sicherheit und Ordnung des Verkehrs (Abs. 1 erster Satz),

-          die Verhütung von außerordentlichen Schäden an der Straße (Abs. 1, S.2, Nr.2),

-          oder der Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen (Abs. 1, S.2, Nr.3).

 

Einzeln betrachtet muss dann festgestellt werden:

-          Das Unfallbild für den Zeitraum 22:00 bis 06:00 Uhr ist unauffällig. Die Sicherheit und Ordnung des Verkehrs ist mit der momentanen Regelung (50 km/h) gewährleistet. Dieses kann somit nicht als Grundlage einer Anordnung dienen.

-          Außerordentliche Schäden bzw. deren Vermeidung durch eine nächtliche Geschwindigkeitsreduzierung nnen auch nicht festgestellt werden. Dieser Punkt scheidet damit für eine Anordnung aus.

-          Zur Umsetzung einer Beschilderung auf Basis des Schutzes der Wohnbevölkerung bedarf es als Grundlage entsprechender Untersuchungen. Diese hat die Stadt Celle im Rahmen des Lärmaktionsplanes vorgenommen. Dieser kam in der Winsener Straße zu keinem Handlungsbedarf. Damit fehlt auch die rechtliche Grundlage zur Anordnung einer reduzierten Geschwindigkeit.

 

Es kann somit keine Reduzierung der Geschwindigkeit in der Zeit von 22:00 bis 06:00 Uhr angeordnet werden.

 

2. Tempo 50 für Winsener Straße vom Wilhelm-Heinichen-Ring bis Boye (TOP 6 Nr. 2 am 23.10.2013)

Ortsratsmitglied Marks bittet die Verwaltung um Prüfung, ob die 70 km/h-Schilder entfernt werden könnten, um eine einheitliche Geschwindigkeit von 50 km/h zu erzielen.

 

Antwort (FD 32):

Die oben getätigten Aussagen gelten hier entsprechend.

 

3. Weg zum Alleranleger (TOP 6 Nr. 4 am 23.10.2013)

Ortsratsmitglied Voigt bittet Ausbesserung des Weges im Bereich des Güllesilos Richtung Bootsanleger. Dort habe sich neulich jemand festgefahren.

 

Antwort (FD 67):

Der Weg im Bereich des Güllesilos wurde ausgebessert. Aufgrund des landwirtschaftlichen Verkehrs und durch Regen kann ein Aufweichen des Grundes dort auch zukünftig nicht ausgeschlossen werden.

 

4. Bootsanleger (TOP 9 Nr. 1 am 23.10.2013)

Nach kurzer Aussprache bittet der Ortsrat um die Anbringung der folgenden Beschilderung: Durchfahrverbot mit Zusatz landwirtschaftlicher Verkehr frei und Bootsanlieferungen frei.

 

Nachtrag zum Protokoll:

Sobald die Haushaltssperre nicht mehr bestehe, werde ein Schild „Durchfahrt verboten landwirtschaftlicher Verkehr und Bootsanlieferungen frei“ aufgestellt. Das Schild werde so weit vorne positioniert, dass es die Haltverbotsschilder sozusagen einschließt und damit die angesprochenen Probleme (Bootsanlieferer könnten ohne die Haltverbotschilder dann dort parken) nicht auftauchen sollten.

 

Antwort (FD 32):

Die verkehrsrechtliche Anordnung zur Anbringung des Verkehrszeichens Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas sowie für Kraftwagen und sonstige“ (VZ 260) und des Zusatzzeichens „Landwirtschaftlicher Verkehr und Bootsanlieferungen frei“ oberhalb des Haltverbots (VZ 283) ist am 28.11.2013 erlassen worden.

 

5. Boyer Weg (TOP 9 Nr. 4 am 23.10.2013)

Ortsbürgermeister Gevers informiert, er habe eine einspurige Verkehrsführung mit ca. fünf Ausweichstellen gemeint.

Ortsratsmitglied Marks finde dies nicht angemessen; schließlich könnte man auch außen  herum fahren.

Ortsbürgermeister Gevers weist auf die Verkehrssicherungspflicht hin. Wenn eine Einspurigkeit mit Ausweichstellen hergestellt werde, würde auch die Geschwindigkeit der Fahrzeuge reduziert werden. Er bitte diesbezüglich die Kostenfrage zu klären.

 

Nachtrag zum Protokoll:

Der verantwortliche Fachdienst (FD 67) wird dies berechnen und die Kosten mitteilen. Allerdings werden Probleme mit der Verkehrsregelungen gesehen: Wer muss wo halten? Die Einspurigkeit gehe nur mit Pollern über die ganze Strecke. Bis zur nächsten Sitzung liege eine Zusammenfassung vor.

 

Antwort (FD 67):

Die Herstellung der Einspurigkeit auf dem Boyer Weg mit ca. fünf Ausweichstellen (Größe 2 x 25 m) würde Kosten von insgesamt ca. 55.000 € verursachen. Die Pflasterung der Ausweichstellen incl. Material und Lohnkosten würde dabei ca. 30.000 € verursachen.

Da wie bereits im Protokoll als Nachtrag beschrieben die Einspurigkeit nur mit Pollern erreicht werden kann, würde das Setzen von insgesamt ca. 400 Pollern/Pfähle (200 Stück auf jeder Straßenseite im Abstand von ca. 8 10 Metern, Plastik mit Reflektoren) incl. Material und Lohnkosten ca. 24.000 € verursachen.

Das Aufstellen der Verkehrszeichen für den Hinweis auf Ausweichstellen ist mit ca. 1.000 € zu veranschlagen.

 

Unabhängig von der Kostensituation und der Haushaltssituation der Stadt Celle wird eine derartige Lösung aus folgenden Gründen als nicht praktikabel angesehen:

  1. Durch eine mögliche Einspurigkeit durch Poller ist eine Nutzung des Weges zur Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen mit entsprechenden landwirtschaftlichen Geräten nahezu nicht mehr möglich. Die aufgestellten Poller bzw. Pfähle würden durch die Breite der Landmaschinen in regelmäßigen Abständen umgefahren werden und der Stadt Celle würden zusätzliche Kosten für das Aufstellen entstehen.
  2. In dem dortigen Bereich sollen demnächst aufgrund des Baugebietes Kieferngrund Ausgleichsmaßnahmen erfolgen, die eine zusätzliche Bepflanzung mit Bäumen vorsieht.
  3. Bei dem ca. 2 km langem Weg ist trotz Festlegung von fünf Ausweichstellen (evtl. alle 300 Meter) trotzdem mit Begegnungsverkehr zu rechnen, da die Verkehrsteilnehmer die jeweilige Ausweichstelle aufgrund der Wegeführung nicht einsehen können.
  4. Die Streckenführung der geplanten Ostumgehung kreuzt den Boyer Weg. Obwohl die Detailplanungen noch nicht feststehen, ist davon auszugehen, dass der Boyer Weg wie andere Wege im bisherigen Verlauf der Ostumgehung über die B3 geführt wird. Insofern wäre durch die Anrampung für die Brücke eine Neuplanung möglicher Ausweichstellen erforderlich. 

 

Insgesamt ist festzuhalten, dass die derzeitige Situation, mit der Ausbesserung der Randbereiche mit Mineralgemisch als wirtschaftlichste Lösung angesehen wird und für den dort vorhandenen Verkehr ausreichend ist.