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ALLRIS - Auszug

12.11.2014 - 11 Sperrung der illegalen Slipanlage am Ende des F...

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Wortprotokoll

Ortsratsmitglied Marks verliest und erläutert den o. a. Antrag. Ortsratsmitglied Dormann weist daraufhin, dass eine illegale Slipanlage nicht genutzt werde dürfe und zurückgebaut werden müsse. Dazu informiert Ortsratsmitglied Voigt, eine Aufforderung zum Rückbau der Slipanlage mit Hinweis auf eine Geldverwarnung sei dort von der Wasserschutzbehörde angebracht worden. Ortsbürgermeister Gevers fragt sich, ob die vorhandene Schotterbefestigung bis zur Aller eventuell von der Verwaltung aufgebracht worden sei. Dieser Anlegebereich werde auch von den Winsener Flößern für Festivitäten genutzt. Ortsratsmitglied Marks habe sich bei der Verwaltung erkundigt und die Auskunft bekommen, es handele sich um eine illegale Anlage.

 

Die Verwaltung werde gebeten zu prüfen, ob es sich um eine legale oder illegale Slipanlage handele. Wenn diese innerhalb des Naturschutzgebietes (NSG) liege, müsse sie aus Mitteln  des NSG zurückgebaut werden.

Der Anleger liege nicht im Zuständigkeitsbereich der Stadt Celle. Hier müsse die Wasserschutzbehörde handeln.

 

Es besteht Einvernehmen, den Antrag zu zurückzustellen, bis die Stellungnahme der Verwaltung vorliegt.