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ALLRIS - Auszug

18.09.2014 - 4 Örtliche Bauvorschrift der Stadt Celle über die...

Beschluss:
verwiesen
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Wortprotokoll

Einleitend erläutert Herr Schucht  die Historie, derzeitige Entwicklung  und die aktuellen Besitzverhältnisse im Quartier. Anlass zur Aufstellung einer Gestaltungssatzung hätten die bei der  Bauaufsicht eingegangenen Bauwünsche von Eigentümern gegeben. Zielsetzung sei die Vermeidung von Überformungen der Baukörper in einem vernünftigen Gestaltungsrahmen. Eine qualitätsvolle, aufeinander abgestimmte Baugestaltung trage besonders bei einem Reihenhaustypus entscheidend zum Werterhalt bei. Geplante Veränderungen seien mit der Satzung dann auch im Baugenehmigungsverfahren rechtlich eindeutig. Die geplante Gestaltungssatzung  beinhalte Festlegungen zur äeren, baulichen Gestalt der Fassaden, nicht aber zur inneren Aufteilung der Häuser. Im Folgenden erklärt Herr Schucht den Ablauf des Verfahrens und weist auf die guten Erfahrungen in der Bürgerbeteiligung und Gremienarbeit zur Gestaltungssatzung Altencelle Lückenfeld hin.

 

Herr Dr. Bischoff relativiert den Vergleich mit Altencelle, äert seine Unsicherheit bezüglich der baulichen Wertigkeit der Häuser und moniert die fehlende Vorberatung im Ortsrat.

Darüber hinaus beständen große Vorbehalte gegenüber Gestaltungssatzungen mit dem verbreiteten Image als Verhinderungssatzungen. Eine mögliche Beendigung des Verfahrens solle vorbehalten sein. Zu bedenken seien auch die finanziellen Auswirkungen eines Verfahrens bezüglich Personal- und Verwaltungskosten.

 

Herr Schucht führt aus, dass ein Abbruch des Verfahrens bei nicht zu erzielendem Konsens

jederzeit möglich sei, verweist auf die einzuhaltenden Rechtgrundlagen nach NBauO und

gibt zu bedenken, dass Baukultur ein übergeordnetes Planungsziel sei.

Der übliche Verfahrensgang laufe vom Aufstellungsbeschluss über die Bestandsaufnahme, die frühzeitige Bürgerbeteiligung, die Arbeitsphase der Planung, die notwendige TÖB Beteiligung, die Auswertung bis zur öffentlichen Auslegung.

 

Aufgrund der kontroversen Diskussion zum Thema in der vorverlegten und direkt anschließenden Bürgerfragestunde, wird einstimmig beschlossen, dass eine Beschlussfassung bis nach einer durch die Verwaltung einzuberufenden Bürgerversammlung vertagt wird. 

 

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Anlagen zur Vorlage