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ALLRIS - Auszug

21.05.2015 - 4 Einwohnerfragestunde nach § 17 der Geschäftsord...

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Wortprotokoll

Ratsvorsitzender Falkenhagen gibt bekannt, dass eine Einwohnerfrage von Herrn Dr. Lothar Haas vorliegt (siehe Anlage). Der Oberbürgermeister gibt diese durch Verlesen bekannt und antwortet darauf, dass man die Anliegen der Bürger/innen stets ernst nehme. Die Stadt sei bürgerfreundlich organisiert und es gebe vielfältige Möglichkeiten für die Bürger/innen, sich bei Themen rund um die Stadt Celle einzubringen. Die städtischen Gremien würden regelmäßig und zeitlich sehr umfassend tagen; der Sitzungsbeginn sei frühestens ab 17 Uhr. Dagegen würde der Landkreis Celle erheblich weniger Sitzungen anberaumen und diese Gremien würden vormittags oder am frühen Nachmittag tagen. Demzufolge käme bei den Landkreissitzungen erheblich weniger Publikum, so dass mit einer Vielzahl von Einwohnerfragen kaum zu rechnen sei. Im Übrigen solle sich ein städtischer Fachausschuss zunächst umfassend mit den vorliegenden Themen befassen. Erfahrungsgemäßrden sich viele Fragen der anwesenden Bürgerschaft schon durch die Beratungen im Ausschuss erledigen; sollte dennoch weiterer Klärungsbedarf bestehen, könne am Ende der Sitzung entsprechend nachgefragt werden. Durch die derzeitigen Regelungen in der Geschäftsordnung, die sich bewährt hätten, entstünde keine Politikverdrossenheit, dies sei eher durch zu viele Diskussionen rund um die Ausschusssitzungen zu befürchten.  

 

Beigeordneter Rentsch erklärt, dass für die SPD-Fraktion die Bürgerbeteiligung sehr wichtig sei. Unter würden seine Fraktion sowie die diverse Ortsbürgermeister/innen in den Ortsteilen entsprechende Bürgersprechstunden anbieten. Weiterhin könnten die Sitzungen der städtischen Gremien bei Bedarf unterbrochen werden, wenn weitere Bürgermeinungen eingeholt werden sollen. Vorrangig sollte in diesen Sitzungen jedoch die politische Diskussion der Mandatsträger stattfinden. Die derzeitigen Regelungen hätten sich bewährt und wenn dies so bliebe, sei keine Politikverdrossenheit zu befürchten.

 

Beigeordneter Zobel befürwortet eine Änderung der bisherigen Praxis, um die Bürgerschaft noch besser einzubinden und das Interesse an der Kommunalpolitik zu wecken. Viele Sitzungen dauern 2-3 Stunden oder länger, warum solle man die interessierten Bürger/innen bis zum Ende der Sitzungen warten lassen. Ggf. kommen vorher schon gute Anregungen, die dann in die weitere Beratung mit einfließen können. Er unterstützt eine entsprechende Änderung der Geschäftsordnung.

 

rgermeister Dr.rstmann unterstützt ebenfalls die in Rede stehende Änderung, insbesondere weil die Fraktion DIE UNABHÄNGIGEN Entscheidungen hinter verschlossenen Türen generell ablehne. Er schlägt jedoch vor den Antrag dahingehend zu modifizieren, dass Einwohnerfragen vor jeder anstehenden Beschlussfassung zugelassen werden. Sich nur auf das Fingerspitzengefühl der Ausschussvorsitzenden zu verlassen, eine Sitzung bei Bedarf zu unterbrechen, sei hier nicht ausreichend.    

 

Ratsherr Müller trägt vor, dass jeder Versuch, das bisherige Prozedere bürgerfreundlicher zu gestalten, begrüßt werde. Er regt jedoch an, zunächst bis zum Ende der Wahlperiode (= 31.10.2016) die Neuregelung zu testen und dann ein Resümee zu ziehen, inwieweit sich dieses neue Verfahren bewährt hat.

 

Ratsherr Schoeps bringt sein Unverständnis zum Ausdruck, dass der Oberbürgermeister diesem Vorschlag nicht folgen wolle; so könne man nicht mit den Bürger/innen umgehen. Wenn die Bürgerschaft erst zu Wort komme, wenn alle Entscheidungen im Ausschuss schon gefallen seien, dann schaffe dies sehr wohl Politikverdrossenheit.

 

rgermeister Gevers teilt mit, dass er auf eine spekulative Frage nur eine spekulative Antwort geben könne: vermutlich nein“. Weitere Ausführungen zu dieser Thematik werde er unter dem dafür vorgesehenen Tagesordnungspunkt 6 machen.

 

Auf Nachfrage durch den Ratsvorsitzenden erklärt der anwesende Herr Dr. Haas, dass er keine Zusatzfrage stellen wolle.  

 

Abschließend weist der Ratsvorsitzende darauf hin, dass es sicherlich jede Ratsfraktion begrüßen würde, wenn sich die interessierten Bürger/innen im Rahmen eines politischen Willensbildungsprozesses rechtzeitig mit den Mandatsträgern in Verbindung setzen würden (z. B. telefonisch oder per Mail), um ihre Anregungen und Hinweise kund zu tun. Dann könnten solche Vorschläge auch umfassend in die weiteren Beratungen mit einfließen.

 

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Anlagen