24.09.2015 - 10 Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Cell...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Celle
- Gremium:
- Rat der Stadt Celle
- Datum:
- Do., 24.09.2015
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 68 Eigenbetrieb Stadtentwässerung Celle
- Ziele:
- Verbesserung der Vermögens- und Finanzlage
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Bürgermeister Dr. Hörstmann führt aus, dass in dieser Satzung auch die von der Fraktion DIE UNABHÄNGIGEN nicht akzeptierte Niederschlagsgebühr enthalten sei; hier werde in die Tasche der Bürger/innen gegriffen. Ebenso werde den Betroffenen ein erheblicher Aufwand aufgebürdet, um die erforderlichen Daten zur Berechnung der Gebühr zu ermitteln. Viele müssten diese zusätzliche finanzielle Belastungen hinnehmen, obwohl sie oftmals keine Möglichkeit hätten, auf ihrem Grundstück das Regenwasser versickern zu lassen. Darüber hinaus nutze die Verwaltung das Regenwasser, um die Schmutzwasserkanäle zu spülen, d. h. sie profitiere auch davon, wenn das Regenwasser in die Kanäle fließt. Weiterhin sei bis heute nicht geklärt, was genau unter „Versiegelung“ zu verstehen ist. In der Verwaltung seien 2 zusätzliche Stellen geschaffen worden, um die o. g. Gebühr zu erheben; auf der anderen Seite werden im Bereich des Fachdienstes Grün- und Straßenbetrieb weitere Stellen gestrichen, so dass bei der Pflege und Unterhaltung in der Innenstadt weiter eingespart werden müsse. Dies sei nicht nachvollziehbar. Die Fraktion DIE UNABHÄNGIGEN werde hier nicht zustimmen.
Stadtbaurat Kinder gibt dazu an, dass der Beschluss zur Einführung der Niederschlagsgebühr mit breiter Mehrheit im Rat beschlossen worden sei. Die Bürger/innen seien gebeten worden, möglichst den Erhebungsbogen selbst auszufüllen und zurückzusenden. Dies geschehe auf freiwilliger Basis und die Verwaltung unterstütze u. a. mit Beratungsangeboten und mit der Vereinbarung von Ortsterminen. Nach ersten Schätzungen komme diese Gebühr für ca. 15% des betreffenden Personenkreises zum Tragen; für ca. 85% entstünde keine Gebührenpflicht, so dass sich die finanzielle Belastung durchaus in Grenzen hält.
Bürgermeister Gevers bittet um Auskunft, ob die Aussage von Bürgermeister Dr. Hörstmann, das Regenwasser werde auch zum Spülen der Schmutzwasserkanäle genutzt, zutreffend sei. Stadtbaurat Kinder erläutert, dass in den Kanälen ein Trennsystem vorhanden sei, d. h. Regenwasser und Abwasser werden getrennt voneinander abgeführt (das Regenwasser wird die Aller geleitet, das Abwasser fließt zum Klärwerk). Eine Umleitung des Regenwassers sei nicht möglich.
Ratsherr Schoeps weist darauf hin, dass für eine Dienstleistung, die in Anspruch genommen wird, auch eine Gebühr entrichtet werden müsse. So werde eine entsprechende Gebührengerechtigkeit geschaffen. Die 2 Stellen, die im Rahmen der Einführung dieser Gebühr eingerichtet worden sind, sollen nicht auf Dauer bleiben; wenn die umfangreiche Erhebungsphase abgeschlossen ist, soll eine Stelle wieder entfallen. Weiterhin sei seitens der Verwaltung zugesichert worden, dass die Gebühr für das Jahr 2015 möglichst noch bis zum Ende d. J. abgerechnet wird, damit in 2016 keine Doppelbelastung erfolge.
Anlagen zur Vorlage
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