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ALLRIS - Auszug

14.10.2015 - 11 Erstaufnahme als Notunterkunft auf dem Gelände ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Oberbürgermeister Mende erläutert die Vorlage und weist darauf hin, dass es seitens des Landes das Angebot gebe, dass Kommunen die Erstunterbringung in Notunterkünften im staatlichen Auftrag gegen eine kostendeckende Erstattung übernehmennnen. In Anbetracht der aktuellen Entwicklung sollte die Stadt hier aktiv werden und das Land unterstützen. Diverse Bauten an der Hohen Wende seien grundsätzlich geeignet für eine Unterbringung, leider agiere das staatliche Baumanagement hier nicht so schnell wie man sich das wünscht. Dies sei auf kommunaler Ebene schneller lösbar und deshalb schlage er vor, hier eine wirtschaftlich selbständige Betriebsform auf den Weg zu bringen, um die rechtlichen sowie finanziellen und steuerlichen Möglichkeiten bestens auszuschöpfen. Unterm Strich sehe er eine „Win-Win“-Situation r die Stadt und r die Bevölkerung. Die Kosten für die Herrichtung der Gebäude als Notaufnahme würde der Bund tragen und vom Land werde für jeden Flüchtling ein Tagessatz von 45,00 Euro als Abschlag gezahlt. In Kooperation mit VHS, Berufsschulen, IHK usw. sowie anderen örtlichen Akteuren solle die Ausbildung und Qualifizierung der Flüchtlinge organisiert werden. Die geplanten Projekte „Neuerrichtung des Bauhofs“ und „Campus Hohe Wende“rden in keiner Weise beeinträchtigt bzw. ließen sich auch Synergieeffekte erzielen. Er bittet um Zustimmung zu dem in der Vorlage dargestellten Vorhaben.

 

Beigeordnete Uca trägt vor, dass heute eine weitreichende Entscheidung getroffen werden solle. Die in Scheuen errichtete Erstaufnahmeeinrichtung sei keine optimale Willkommenskultur und sollte so schnell wie möglich geschlossen werden, insbesondere weil der kalte Winter vor der Tür stehe und eine Unterbringung der Flüchtlinge in Zelten nicht vertretbar sei. Dies sollte heute am besten gleich mitbeschlossen werden. Es sei außerdem unprofessionell, dass das Land sich nicht klar äere, wie später die Quote bei der Verteilung der Flüchtlinge auf die Kommunen aussehen und inwieweit die Stadt dann profitieren werde. Sie werde heute zustimmen.

 

Beigeordneter Zobel weist darauf hin, dass es viel zu lange gedauert habe, die Ertüchtigung der Hohen Wende anzuschieben, um das Camp in Scheuen mittelfristig zu schließen. Es müsse eine adäquate Willkommenskultur geschaffen werden und das Gelände an der Hohen Wende sollte stetig weiterentwickelt werden. Insbesondere in Aus- und Weiterbildung sse investiert werden. Seine Fraktion werde hier zustimmen.

 

rgermeister Gevers spricht dem Oberbürgermeister seinen Dank aus, dass dieses Vorhaben so schnell initiiert worden sei; alle Beteiligten seien aufgefordert, hier überparteilich aktiv zu werden. Weiterhin dürfe die Einrichtung an der Hohen Wende nicht als Ersatz für Scheuen gesehen, denn zunächst werde hier ein zusätzliches Angebot geschaffen. Weiterhin entstünde hier der Eindruck, dass die Einrichtung in Scheuen nicht optimal betrieben worden sei; dabei hätten die Hilfsorganisationen - insbesondere die Malteser - erstklassige Arbeit im Rahmen der dortigen Möglichkeiten geleistet. Solchen Gerüchten müsse man entgegentreten. Im Scheuener Camp seien Beschäftigungsmöglichkeiten nur begrenzt möglich, dies sehe an der Hohen Wende schon besser aus, da dort Unterrichtsräume und Werkstätten vorhanden sind, die auch eine praktische Ausbildung ermöglichen würden. Ggf. bestehe ja die Möglichkeit, derzeit freigesetzte Beschäftigte aus der Ölbranche hier einzubinden; die erforderliche Finanzierung müsse dann noch geklärt werden. Die CDU-Fraktion werde hier zustimmen.

 

Beigeordneter Rentsch berichtet, dass man bei den Unterkünften schon die Grenze erreicht habe. Da der Winter anstehe, biete sich hier eine hervorragende Möglichkeit, die Flüchtlinge adäquat unterzubringen. Wenn es dabei gelinge, dieses Vorhaben mit dem geplanten Bildungsstandort „Campus Hohe Wende“ zu verknüpfen, dann biete das sehr gute Chancen und Perspektiven für dieses Areal. Die SPD-Fraktion werde hier zustimmen.

 

Ratsherr Müller merkt an, dass diese Beschlussvorlage sehr kurzfristig den Fraktionen zur Verfügung gestellt worden sei. Ggf. wäre hier eine spätere Sondersitzung besser gewesen, um sich mit der Thematik intensiver beschäftigen zu können. Es sei in keiner Weise angebracht, die Leistung der ehrenamtlichen Helfer/innen in Abrede zu stellen, jedoch müsse die Unterbringung der Flüchtlingen in Zelten schnellstmöglich geändert werden.

 

Ratsherr Schoeps spricht dem Oberbürgermeister ebenfalls ein Lob aus, da hier nicht nur verwaltet, sondern gestaltet werde. Er sehe auf dem Areal Hohe Wende ein großes Entwicklungspotenzial für die Stadt, insbesondere die geplanten Bildungseinrichtungen für die Flüchtlinge böten große Chancen (dies sei vergleichbar mit dem CJD in Westercelle, diese Einrichtung habe über viele Jahre die Spätaussiedler/innen betreut und fortgebildet). Die WG-Fraktion werde hier zustimmen.

 

Ratsherr Cewe dankt der Verwaltung für die schnelle Umsetzung dieses Vorhabens, seine Fraktion habe schon vor längerer Zeit angeregt, die Hohe Wende für die Flüchtlinge herzurichten. Hätte man dies zügig vorangetrieben, hätte man sich das Camp in Scheuen ersparen können. Die Fraktion DIE UNABHÄNGIGEN werde heute zustimmen.

 

Ratsherr Hagos weist darauf hin, dass auch die JVA Salinenmoor hervorragende Möglichkeiten bieten würde, insbesondere intakte Werkstätten und Schulungsräume seien vorhanden. Aber immer wenn diese Einrichtung ins Gespräch gebracht worden sei, kämen sofort die großen Bedenkenträger und würden alles in Abrede stellen. Hier sollte man mutiger rangehen und nicht gleich alles verwerfen.

 

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Nach dem Abschluss der umfangreichen Aussprache entscheidet der Rat einstimmig wie folgt:

 

1)              Der VA ermächtigt die Verwaltung auf dem Gelände der ehemaligen britischen Kaserne Hohe Wende im Auftrag des Landes eine Erstaufnahme als Notunterkunft zu betreiben.

2)              Der Rat ermächtigt die Verwaltung die Vorbereitungen dafür zu treffen ein Ausbildungs- und Qualifizierungsangebot für Flüchtlinge in Kooperation mit BA, VHS, DAA, BBS, IHK, HWK und anderen zu organisieren.

3)              Der Rat beschließt, dass sich die Verwaltung für die Übernahme dieser Aufgaben einer noch zu gründenden rechtlich und wirtschaftlich selbständigen Betriebsform (Anstalt des öffentlichen Rechts oder GmbH) bedient. Im Rahmen des Gründungsprozesses erforderliche Finanzmittel etwa für den Einsatz als Stammkapital werden außerplanmäßig im allgemeinen Haushalt bereitgestellt.