11.11.2015 - 7 Förderanträge zum Bundesprogramm zur Förderung ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Celle
- Gremium:
- Rat der Stadt Celle
- Datum:
- Mi., 11.11.2015
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 65 Hochbau und Gebäudewirtschaft
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Oberbürgermeister bittet um Unterbrechung der Sitzung, da zu dieser Thematik noch Beratungsbedarf besteht. Dies wird vom Rat einstimmig befürwortet.
In der Zeit von 18:05 – 18:15 ist die Sitzung des Rates unterbrochen.
Danach erläutert Stadtbaurat Kinder ausführlich die Beschlussvorlage BV/0346/15 und bittet um Zustimmung zu dem geplanten Vorhaben.
Ratsherr Müller trägt vor, dass er hier zustimmen werde; gleichzeitig merkt er an, dass im Vorfeld die Unterlagen für die Ratsmitglieder sehr kurzfristig zur Verfügung gestellt worden seien. Er bittet die Verwaltung, dies zukünftig besser zu organisieren.
Abschließend entscheidet der Rat einstimmig wie folgt:
a) „Altstädter Schule Celle – Ein Denkmal als Bildungsort“
Die Stadt Celle bewirbt sich im Förderprogramm zur Förderung der Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur mit der Gesamtmaßnahme „Altstädter Schule Celle – Ein Denkmal als Bildungsort“
Die für die Gesamtmaßnahme erforderlichen Haushaltsmittel werden in den Haushalt 2016 mit Sperrvermerk zu Gunsten des Verwaltungsausschusses entsprechend des Ablaufs der Maßnahme eingestellt.
b) Teilsanierung Jugend- und Kulturzentrum CD-Kaserne Celle
Die Stadt Celle bewirbt sich zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Förderprogrammes „Bundesprogramm Sanierung Sport-, Jugend- und Kultureinrichtungen“ des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung mit der Gesamtmaßnahme „Teil-Sanierung des Jugend- und Kulturzentrums CD-Kaserne“.
Die Stadt Celle gewährt bei Aufnahme in das Fördermittelprogramm einen Investitionskostenzuschuss von 10 % der förderfähigen Gesamtkosten, max. jedoch 180 Tsd. Euro.
