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ALLRIS - Auszug

11.03.2015 - 5.1 Neuabgrenzung und Ausweisung des Überschwemmung...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Fachdienstleiter Sander stellt die aufgrund aktueller Geländedaten berechnete Ausdehnung eines angenommenen Jahrhunderthochwassers (HQ 100) anhand von Karten vor. Aufgrund von Hinweisen aus dem Ortsrat (Sitzung 12.11.2014, TOP 11.1) wurden die Daten des bisher als Grundlage dienenden Geländemodells durch hochauflösende und deutlich genauere Geländedaten einer Laserscan-Befliegung ersetzt. Nach der Analyse der Daten zeige sich, dass Bereiche mit Wohnbebauung hier Lontzekweg und An der Bachschleife bei den vom NLWKN ermittelten Wasserspiegellagen eines statistisch hundertjährlichen Hochwassers nicht im Überschwemmungsgebiet liegen, andererseits aber randliche Ackerflächen einzubeziehen sind.

 

Im Anschluss an den Vortrag werden Fragen zu glichen Auswirkungen des Straßendamms der planfestgestellten künftigen Ortsumgehung der B3 auf das Überschwemmungsgebiet behandelt. Da das Überschwemmungsgebiet des Freitagsgrabens westlich der Lachtehäuser Straße überwiegend nur als "Retentionsraum" wirkt, was sich auch an dem vom NLWKN ermittelten sehr geringen Wasserspiegelgefälle zwischen Brücke Lachtehäuser Straße und Brücke Wittinger Straße ablesen lässt, ist die Errichtung eines Dammes im Überschwemmungsgebiet östlich der Wohnbebauung für dessen Abgrenzung unwesentlich. Die entsprechende Berechnung erfolgt beim NLWKN aus Sicherheitsgründen mit sogenanntem "stationären", also endlos unverändertem Spitzenabfluss, so dass sich Verluste von reinem Retentionsvolumen im Überschwemmungsgebiet nicht auf dessen Ausdehnung auswirken. Eine Beeinflussung des eigentlichen Hochwasserabflusses wird aber auch durch die künftige B3-Ortsumgehung nicht erfolgen, weil die geplante Brücke über den Freitagsgraben deutlich weiter dimensioniert sein soll als die Brücke der Lachtehäuser Straße und die Begutachtung im Rahmen der Planfeststellung der B3 hier keine relevanten Auswirkungen ergeben hat.

Es ist Sache der Landesstraßenbauverwaltung als Planfeststellungsbehörde zur B3, bzw. im Fall der bereits anhängigen Klagen Sache des OVG Lüneburg, Wirkungen auf das Überschwemmungsgeschehen im Bereich der Wohnnutzung zu bewerten.

 

Der Ortsrat ist anderer Auffassung und weist darauf hin, dass die Trassenführung bereits jetzt in der Verordnung und Kartierung hätte mit berücksichtigt werden müssen. Dem entgegnet die Verwaltung, dass die Abgrenzung des Überschwemmungsgebiets nach tatsächlichen Ausbreitungsverhältnissen eines zu erwartenden Hochwassers gesetzlich geregelt ist und die planfestgestellte Trasse der B3 auch wegen anhängiger Klagen noch keinen entsprechenden Grad an Tatsächlichkeit erreicht hat. Obendrein sei nach dem Vorgesagten die B3 auch irrelevant für die Abgrenzung des Überschwemmungsgebiets im Bereich von Wohngrundstücken oder randlichen Ackerflächen.

 

Nach einstimmigem Beschluss des Ortsrates wird die Sitzung von 19:32 Uhr bis 19:56 Uhr für Bürgerfragen unterbrochen.

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Anlagen zur Vorlage