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ALLRIS - Auszug

26.11.2015 - 4 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 27 der Stad...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Nach kurzer Einführung durch den Stadtbaurat macht die Verwaltung unter Berücksichtigung auf den bereits durchgeführten Wettbewerb die Notwendigkeit des Verfahrenswechsels  deutlich und stellt den Entwurf ausführlich vor. Der Stadtbaurat ergänzt hierzu, dies sei ein wichtiger Baustein für die Entwicklung der Altstadt.

 

Auf Nachfrage der SPD-Fraktion erklärt die Verwaltung, dass weitere Kosten hierdurch für die Stadt Celle nicht folgen werden.

 

 

Der Ausschuss gibt jeweils einstimmig folgende Beschlussempfehlung:

 

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Beschlussvorschlag:

 

  1. Dem Verfahrenswechsel für einen Teilbereich des sich in Aufstellung befindenden Bebauungsplan Nr. 148 „Stadtquartier Am kleinen Plan“ von einem regulären Bebauungsplan in einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit der Bezeichnung vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 27 „Wohn- und Einzelhandelsquartier Bergstraße Südost“ wird zugestimmt.

 

  1. Dem Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 27 der Stadt Celle „Wohn- und Einzelhandelsquartier Bergstraße Südost“ einschließlich des zugehörigen Vorhaben- und Erschließungsplanes und der Örtlichen Bauvorschrift über die Gestaltung baulicher Anlagen sowie der zugehörigen Begründung wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt und deren öffentliche Auslegung beschlossen (§ 3 Abs. 2 BauGB und § 84 Abs. 3 und 4 NBauO i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB).

 

 

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Anlagen zur Vorlage