09.06.2015 - 7 Straßenrechtliche Widmung eines Verbindungswege...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Datum:
- Di., 09.06.2015
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:55
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Dezernat IV
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Ausschuss empfiehlt entsprechend der Beschlussvorlage einstimmig:
Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss beschließt, dass der im Ortsteil Neustadt/Heese neu gebaute Verbindungsweg zwischen der Erichsgasse Haus Nr. 10 und der Allerstraße auf den Flurstücken 48/7, 73/13 und 77/6, Flur 12, Gemarkung Celle, als Fuß-/Radweg gem. § 6 des Nds. Straßengesetzes vom 24.09.1980 in der zurzeit gültigen Fassung mit sofortiger Wirkung gewidmet wird.
Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Celle.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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444,2 kB
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