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ALLRIS - Auszug

09.06.2015 - 7 Straßenrechtliche Widmung eines Verbindungswege...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Der Ausschuss empfiehlt entsprechend der Beschlussvorlage einstimmig:

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt, dass der im Ortsteil Neustadt/Heese neu gebaute Verbindungsweg zwischen der Erichsgasse Haus Nr. 10 und der Allerstraße auf den Flurstücken 48/7, 73/13 und 77/6, Flur 12, Gemarkung Celle, als Fuß-/Radweg gem. § 6 des Nds. Straßengesetzes vom 24.09.1980 in der zurzeit gültigen  Fassung mit sofortiger Wirkung gewidmet wird.

 

Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Celle.

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Anlagen zur Vorlage