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ALLRIS - Auszug

17.09.2015 - 4 Änderung der Parkgebührenordnung

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Verwaltung erläutert die Vorlage und weist darauf hin, dass es bei dem Beschlussvorschlag vorrangig um die Anpassung der Parkgebührenzone II gehe (Ergänzung um die Blumlage).

 

Ratsherr Ohl berichtet, dass er diverse Gewerbetreibende in der Blumlage befragt hätte, was sie von dem Vorschlag der Verwaltung halten würden. Die Resonanz sei überwiegend negativ gewesen, da die kostenfreien Parkplätze in der Blumlage bisher als Wettbewerbsvorteil gesehen worden seien. Deshalb regt er an, die ersten 15 Min. kostenfrei zu lassen, damit es für die Kunden, die die Geschäfte in der Blumlage aufsuchen, weiterhin attraktiv bleibt. Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Notwendigkeit gesehen werde, schon jetzt über einen Parktarif die dortige Parksituation zu regeln; der geplante Tarif von 0,30 € je angefangene 15 Min. sei durchaus zumutbar und man sei zuversichtlich, dass diese Neuregelung akzeptiert werde, da eine schnellere Fluktuation herbeigeführt werde und dies könne durchaus mehr Kunden für die dortigen Geschäfte generieren. Danach stellt der Ausschussvorsitzende den o. g. Änderungsantrag des Ratsherrn Ohl zur Abstimmung; dieser wird vom Ausschuss mehrheitlich abgelehnt.

 

Weiterhin weist Ratsherr Ohl darauf hin, dass es in der Blumlage verschiedene gebührenpflichtige Zeiten gebe. Oftmals seien die Parkscheinautomaten weit entfernt, so dass ein Teil der Parkzeiten schon für notwendige Wegezeiten draufgingen. Hier sollte die Verwaltung kundenfreundlicher handeln. Die Verwaltung gibt dazu an, dass bei den Parktickets die Wegezeiten schon mit eingeplant seien.

 

Ratsfrau Fudeus berichtet, dass in der Blumläger Schule einige Lese-Mentoren ehrenamtlich aktiv seien und diese dürften die Schulparkplätze nicht benutzen. Hier werde die Stadt dem ehrenamtlichen Engagement nicht gerecht. Die Verwaltung weist darauf hin, dass vor der Schule 2 Parkplätze vorhanden seien, die mit Parkscheibe genutzt werden könnten. Im Übrigen sei bekannt, dass die Parksituation rund um diese Schule nicht ganz einfach sei.

 

Die Frage des Ratsherrn Schoeps, ob die Gebührenpflicht auch für motorisierte Zweiräder gelte, bejaht die Verwaltung. Es gebe passendes Zubehör, um Parkscheine bei diesen Vehikeln auszulegen.

 

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Im Ausschuss besteht Einvernehmen, über die Punkte 1 und 2 des Beschlussvorschlages getrennt abzustimmen:

 

Zu Punkt 1 des Beschlussvorschlages: Der Ausschuss empfiehlt mehrheitlich bei 1 Gegenstimme wie folgt:

 

Der Rat beschließt die Änderung der Parkgebührenordnung.

 

Zu Punkt 2 des Beschlussvorschlages: Der Ausschuss empfiehlt einstimmig bei 1 Enthaltung wie folgt:

 

Die weiteren inhaltlichen Vorschläge aus der Vorlage werden zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Die Verwaltung werde gebeten, wie in der Vorlage BV/0259/15 vorgeschlagen weiter zu verfahren.

 

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Anlagen zur Vorlage