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ALLRIS - Auszug

17.09.2015 - 5 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Stadtbaurat Kinder erläutert die Vorlage. Danach empfiehlt der Ausschuss einstimmig wie folgt zu entscheiden:

 

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Der Rat beschließt, dass die in § 4 der Straßenreinigungsgebührensatzung genannten Gehrensätze, die seit dem 01.01.2014 für die Reinigungsklassen I III gelten (siehe Vorlage BV/0268/15), unverändert für 2016 weiter gültig bleiben.

 

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Anlagen zur Vorlage