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ALLRIS - Auszug

17.09.2015 - 7 Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Verwaltung weist darauf hin, dass hier eine moderate Gebührenerhöhung notwendig sei, um eine Kostendeckung zu erreichen. Für 2015 zeichne sich derzeit ein relativ gutes Ergebnis ab, jedoch sei im Hinblick auf das Rechnungsergebnis für 2014 eine Erhöhung der Gebühren unumgänglich. Die städtischen Bestattungsangebote seien durchaus attraktiv, jedoch sei durch die Liberalisierung des Bestattungswesens eine gewisse Konkurrenzsituation entstanden (z. B. sei die Seebestattung derzeit die günstigste Variante, die vermehrt nachgefragt werde). Die weitere Entwicklung der Friedhofsgebühren bleibt abzuwarten.

 

Auf die Frage des Ratsherrn Schoeps, warum bei den Gebühren für die Kapellenbenutzung (sh. Vorlage BV/0283/15, Seite 4 der Anlage 1, Tarif 2.1 - 2.3) eine Senkung vorgeschlagen werde, gibt die Verwaltung an, dass jeder Tarif einzeln betrachtet und kalkuliert werde müsse. Die Nutzung der Kapellenbenutzung variiere sehr stark und deshalb komme es bei solchen Positionen auch mal zur Tarifsenkung.

 

Danach empfiehlt der Ausschuss einstimmig wie folgt zu entscheiden:

 

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Der Rat beschließt die der Vorlage BV/0283/15 als Anlage 2 beigefügte Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung.

 

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Anlagen zur Vorlage