25.11.2015 - 3 Verordnung über die Festsetzung des Überschwemm...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Datum:
- Mi., 25.11.2015
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Dezernat IV
- Ziele:
- Erfüllung der Aufgaben als Oberzentrum
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Verwaltung erläutert die Vorlage und nennt die im Beteiligungsverfahren eingebundenen Gremien (Ausschuss für Öffentliche Einrichtung, Umwelt und Klimaschutz sowie der Ortsrat Altenhagen gemeinsam mit Bostel und Lachtehausen).
Außerdem wurde der Verordnungsentwurf mit Karte und Begründung zur Einsichtnahme und ggf. Erhebung von Einwendungen öffentlich ausgelegt. Die erhobenen Einwendungen wurden in einem Erörterungstermin eingehend behandelt.
Anhand der Karte zum Überschwemmungsgebiet des Freitagsgrabens in Celle, OT Lachtehausen, werden die Bereiche gezeigt, die in der Überschwemmungsgebietskulisse eine Änderung erfahren werden.
Die Verwaltung verdeutlicht, dass die formelle Festsetzung eines Überschwemmungsgebietes durch Verordnung die tatsächlich vorhandenen Betroffenheiten berücksichtigen muss und als gesetzlich vorgeschriebene Maßnahme Areale sichert, um so im Hochwasserfall Schäden zu begrenzen. Dieser Ansatz hat ausdrücklich nichts mit Hochwasserschutzplanung oder Hochwasserrisikomanagement zu tun. In diesem Zusammenhang wird auf den Hochwasserschutzrahmenplan aus dem Jahre 2002 verwiesen.
Der Ausschussvorsitzende bittet die Ortsbürgermeisterin, Frau Hachmöller, für ihren Ortsteil zum Thema vorzutragen. Frau Hachmöller berichtet, dass in jeder Sitzung des Ortsrates Altenhagen gemeinsam mit Bostel und Lachtehausen in der Bürgerfragestunde seit dem Hochwasser im Frühsommer 2013 Fragen zu den Hintergründen und Ursachen der Überschwemmungen und daraus folgend zu adäquaten Maßnahmen zum vorbeugenden Schutz gestellt werden, da die Verunsicherung in der Bevölkerung gleichbleibend groß ist. Sie bestätigt, dass die neu festgesetzten Überschwemmungsgrenzen mit den Erfahrungen des letzten Hochwassers übereinstimmen.
Die Ortsbürgermeisterin drängt im Namen des Ortsrates darauf, die im Überschwemmungsgebiet Freitagsgraben entstehenden Straßenbauwerke und die damit verbundenen Verluste an Retentionsräumen (2.750 cbm Wasser, siehe Seite 4/5 der Anlage 3 zur Vorlage BV/0332/15) ortsnah auszugleichen, da das letzte Hochwasser aus dem Einzugsgebiet der Lachte herrührte und die tieferliegenden Allerwiesen aufgrund der Sanddünen Finkenherd keine Entlastung bewirkten.
Stadtbaurat Kinder teilt mit, dass im Planfeststellungsbeschluss zur B3n die mit dem Bau verbundenen Retentionsraumverluste berechnet und hierfür Ausgleichsmaßnahmen (Abgrabungen) großzügig eingeplant worden sind.
Die Verwaltung erläutert, dass die Wirkung des Straßenbauwerkes über den Freitagsgraben bereits bei der Ermittlung der Folgen des Straßenbauprojektes berücksichtigt worden ist.
Die nicht vorhandene Trasse einschließlich Brückenbauwerk über die Aller entfaltet keine Wirkung für die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes des Freitagsgrabens. Die Hinweise des Ortsrates Altenhagen, Bostel, Lachtehausen sind in der Anlage 3 unter Punkt 2.1 als „Exkurs“ behandelt worden, der jedoch für die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes des Freitagsgrabens keine Relevanz entfaltet. Eine Nachbereitung der Planfeststellung käme nur in Betracht, wenn beispielsweise das Oberverwaltungsgericht Erklärungsbedarf feststellen würde.
Auf Nachfrage von Ratsherrn Ohl erläutert die Verwaltung, dass die systemischen Überschwemmungsgrenzen zwischen dem Überschwemmungsgebiet Lachte sowie der Mittelaller und des neu zu fassenden Freitagsgrabens so gezogen wurden, wie die Hochwassereinflüsse des jeweiligen Gewässers zu erwarten sind. Bei den Gebietsabgrenzungen ist der Einfluss der Aller bei einem HQ100 angenommen worden, wobei die Rückstauwirkung der Aller auf ihre Nebenflüsse beachtet wurde. Naturgemäß gehen die Überschwemmungsgebiete der genannten Flüsse ineinander über, weshalb die Grenzziehung des jeweiligen Gebietes Kriterien der hydrologischen und rechtlichen Bestimmtheit unterliegen und topografisch nachvollziehbar sein sollen.
Bezüglich eines vorbeugenden Schutzes vor Hochwasser wird verdeutlicht, dass dafür die Hochwasserschutzplanung da ist, um z. B. neue Retentionsräume zu schaffen, welches wiederum entsprechend in Planfeststellungsverfahren von Neubauten einfließen kann. In der zur Abstimmung stehenden Verordnung werden die derzeitigen Gegebenheiten 1:1 abgebildet. Die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten dient dem Hochwasserrisikomanagement auf Landesebene für vom Hochwasser der Größenordnung HQ100 betroffenen Gebieten. Die Hochwasserschutzmaßnahmen der Stadt Celle wurden bislang entlang der Aller durchgeführt, da die Aller das größte Gefahrenpotential in Fällen von Hochwasserereignissen beinhaltet.
Der Ausschussvorsitzende merkt an, dass die Verordnung nur Vorhandenes feststellt und Hochwasserschutzplanungen zum Inhalt haben, Hochwasserereignissen so gut als möglich vorzubeugen. Nach seiner Auffassung wäre bei Anlage 4 zur BV/0332/15 begründbar gewesen, wie das Bürgeranliegen beachtet werden könne. Mit dem Straßenbau der B3n ergäbe sich eine neue Rechtssituation, in dessen Ausfluss Hochwasserschutzmaßnahmen eruiert werden könnten.
Bezugnehmend auf das Rahmenkonzept zum Hochwasserschutz erläutert die Verwaltung, prioritär zur damaligen Gefahrenlage insbesondere Hochwasserschutzmaßnahmen entlang der Aller ergriffen zu haben. Derzeit laufen planerische Vorarbeiten für Hochwasserschutzvorhaben entlang der Fuhse. Danach sei zu prüfen, welche Maßnahmen sinnhaft entlang der Lachte im Ortsteil Lachtehausen seien, welches eine in Zukunft durchzuführende Detailplanung eröffnen könne. Eine wie auch immer geartete Hochwasserschutzmaßnahme finanziell abzusichern, werde angesichts der Haushaltslage von Land und Stadt schwierig sein.
Ratsherr Blidon sieht in der vorangegangenen Diskussion die Gefahr, den B3n-Gegnern möglicherweise in die Hände zu spielen.
Ratsherr Ohl spricht die vom Ortsrat Altenhagen gemeinsam mit Bostel und Lachtehausen gewünschte Telefonliste, wer im Notfall bei Hochwasser anzurufen sei, an.
Der Ausschussvorsitzende fasst zusammen, dass im Rahmen der zur Abstimmung anstehenden Verordnung den Menschen nicht geholfen werden könne und lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Der Ausschuss empfiehlt entsprechend der Beschlussvorlage mit 6 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme wie folgt:
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die Verordnung über die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes des Freitagsgrabens in Celle, Ortsteil Lachtehausen gem. den Anlagen 1 bis 3 der Vorlage BV/0332/15.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
23,9 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
1.016,8 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
790,4 kB
|
|||
|
4
|
(wie Dokument)
|
303,7 kB
|
