25.11.2015 - 11 Antrag 47/2015 der CDU-Fraktion im Rat der Stad...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Datum:
- Mi., 25.11.2015
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Dezernat IV
- Ziele:
- Erfüllung der Aufgaben als Oberzentrum
- Beschluss:
- verwiesen
Wortprotokoll
Bezugnehmend auf die Vorlage erklärt Stadtbaurat Kinder, dass der Klimaschutzfonds als nicht geeignete Förderquelle zur Bereitstellung von jährlich 70.000,00 Euro seitens der Verwaltung gesehen wird. Maßnahmen zur Förderung des Fahrradverkehrs können aus anderen Förderprogrammen gefördert werden (z.B. Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, Kommunales Investitionsprogramm, Nationaler Radverkehrsplan). Diese Möglichkeiten der Förderungen sollten bevorzugt eingesetzt werden, da die Finanzmittel des Klimaschutzfonds relativ begrenzt sind und eine Verwendung der Mittel für den Fahrradverkehr automatisch die Förderkulisse für Maßnahmen der Energieeffizienz im Gebäudebereich bzw. innovativer Wärmeversorgung einschließlich Nutzung der Geothermie erheblich einschränken würde.
Beigeordneter Ehlers sieht die Notwendigkeit, zur Förderung des Fahrradverkehrs ein eigenes Produktkonto zu schaffen, wie es von verschiedenen Stellen und Organisationen zum Fahrradverkehr empfohlen wird. Einerseits ist die Stadt der Organisation „Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen“ beigetreten, aber andererseits werde eine sinngemäße Umsetzung, den Fahrradverkehr zu fördern, nicht im erforderlichen Maße verfolgt. Seiner Meinung nach sei der Klimaschutzfonds einzubeziehen, zumal jedes Kraftfahrzeug im Mittel 140 g CO2 je Kilometer ausstoße. Eine Verringerung des innerstädtischen Autoverkehrs zugunsten des Fahrradverkehrs erbrächte erhebliche CO2-Einsparungen. Er findet die im Beschlussvorschlag vorgesehene Forderung „Die Minderung von CO2-Immissionen zu identifizieren“ nicht angemessen, da es durchaus Maßnahmen wie das Aufstellen von Fahrradständern gibt, die sinnhaft sind aber in ihrer Wirkung bezüglich der CO2-Immissionen schwerlich konkretisiert werden können. Die Verwaltung möge sich zur Fahrradfreundlichkeit bekennen und dies auch im Haushalt durch ein eigenes Produktkonto sichtbar machen. Dies trüge zu mehr Klarheit und Transparenz bei. Die CDU-Fraktion werde den Antrag aufrechterhalten.
Der Vertreter des ADFC ergänzt zur Finanzausstattung, dass bei einem Betrag von 70.000,00 Euro etwa 1,00 Euro pro Einwohner entfiele. Manche Städte investieren bis zu 18,00 Euro pro Einwohner. Bei der Stadt Osnabrück sind es derzeit 9,00 Euro pro Einwohner. In Fachkreisen wird erwartet, dass die Bürger vermehrt vom PKW auf E-Bikes umsteigen werden, da diese die Bewältigung längerer Strecken bei höherer Geschwindigkeit ermöglichen. In der Regel werden mit Fahrrädern Strecken bis zu 9 km gefahren. Mit E-Bikes sind Strecken von 20 bis 30 km durchaus denkbar, welches neue Anforderungen an die Infrastruktur der Städte stelle.
Ratsherr Wilhelms erklärt, dass die SPD-Fraktion der Beschlussvorlage zustimmen werde, da eine dauerhafte Bindung der Mittel des Klimaschutzfonds so nicht möglich sei. Seiner Meinung nach trüge die weitergehende Einführung von 30 km/h-Zonen und –strecken dazu bei, den Fahrradverkehr zu Lasten des Kfz-Verkehrs ansteigen zu lassen.
Stadtbaurat Kinder bekräftigt, den Fahrradverkehr weiter fördern zu wollen. Derzeit habe die Stadt aber nicht die Kapazität, aufgrund des Gutachtens „Aktualisierung der Radverkehrsplanung“ ein eigenes Konzept zu entwickeln. Einer beliebigen Erweiterung der 30 km/h-Zonen oder –strecken setzt die Straßenverkehrsordnung Grenzen. Im Jahre 2014 sind Sanierungsarbeiten an Radwegen in Höhe von 217.000,00 Euro durchgeführt worden.
Beigeordneter Ehlers plädiert dafür, ggf. die Richtlinie des Klimaschutzfonds der Gestalt zu ändern, dass 70.000,00 Euro aus diesem Fonds zur Verfügung gestellt werden können. Darüber hinaus seien weitere Maßnahmen zu fördern, wenn der Fahrradverkehr die notwendige Priorität erfahren solle.
Nach Meinung von Ratsherrn Schoeps müsse jede Menge für die Herrichtung von Radwegen gemacht werden, insbesondere an den klassifizierten Ausfallstraßen (Hannoversche Straße, Hannoversche Heerstraße, Braunschweiger Heerstraße und Hohe Wende) seien diese in handlungsbedürftigen Zuständen.
Ratsherr Ohl erkundigt sich danach, inwieweit beim Klimaschutzfonds die Höhe der CO2-Einsparungen bei der Vergabe von Fördermitteln eine Rolle gespielt habe. Seines Erachtens brächte die Finanzierung von Radwegen höhere Einsparungen als Gebäudesanierungen.
Der Ausschussvorsitzende erklärt, dass es bei der Förderung des Radverkehrs mehr Mittel bräuchte als nur die aus dem Klimaschutzfonds zur Verfügung zu stellenden 70.000,00 Euro, wenn dem Antrag der CDU-Fraktion gefolgt werde. Bei den bisherigen Entscheidungen zur Förderung von Maßnahmen aus dem Klimaschutzfonds habe nur eine Rolle gespielt, ob CO2-Immissionen eingespart werden könnten. Die Höhe der Einsparung hatte bei den getroffenen Entscheidungen keine Relevanz.
Stadtbaurat Kinder zeigt sich offen für die Einrichtung eines eigenen Produktkontos für Radverkehrsanlagen. Allerdings müsse dieses finanzneutral gestaltet werden, indem andere Produktkonten in ihren Ansätzen zu reduzieren wären.
Er schlägt daher vor, über den Antrag der CDU-Fraktion heute nicht im Ausschuss abzustimmen, sondern dies im Rahmen einer gesonderten Vorlage vorzunehmen (siehe beigefügte Vorlage BV/0455/15).
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
83,9 kB
|
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
439,6 kB
|
