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ALLRIS - Auszug

30.09.2015 - 4 Bericht über die Spielplatzsituation / FD 67

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Wortprotokoll

Herr Hanssen, Fachdienstleiter Grün-, Straßen- und Friedhofsbetrieb (FD 67), stellt dem Ausschuss die derzeitige Spielplatzplanung vor und verteilt im Vorfeld die aktuelle Fassung des Spielplatzplanes.

Im Stadtgebiet gibt es insgesamt 90 Spielplätze, von denen 35 Standorte noch nicht buchhalterisch abgeschrieben seien und in die laufende Pflege- und Erneuerungsplanung einbezogen würden. Die Kolonne des Fachdienstes übernimmt die Pflegearbeiten, dies mache ca. 10 % der gesamten Einsatzzeit aus.

 

Im Investitionshaushalt sind im laufenden Jahr 90.000 €r die Neuanschaffung von Spielgeräten vorgesehen. Der größte Anteil werde für die Maßnahme in der Danziger Straße verwendet.

 

Im nächsten Jahr seien dann die Anlagen Tavistock I und II in Vorwerk sowie einige kleinere Instandhaltungsmaßnahmen vorgesehen.

 

Die Spielanlagen an den Celler Schulen stellen einen gesonderten Arbeitsbereich dar, für den es eigene Haushaltsmittel gebe. In den letzten Jahren habe sich durch die intensivere Nutzung nach Einführung der Ganztagsschule ein anderer Pflegebedarf eingestellt.

r das kommende Jahr seien die Schulstandorte Blumlage, Altencelle (1. Abschnitt) und Hehlentor vorgesehen. Im Jahr 2017 habe man die Schule in Groß Hehlen und den zweiten Bauabschnitt in Altencelle eingeplant.

 

Auch die Spielgeräte an städtischen Kindertageseinrichtungen gehören zum Aufgabenbereich der Pflegekolonne des Fachdienstes 67. Neuanschaffungen seien für das kommende Jahr für die Einrichtungen Neustädter Holz, Waldweg und Fuhsestraße eingeplant worden. Für das Jahr 2017 habe man die Standorte Schlößchen und Altenhagen vorgesehen.

 

Standortübergreifend lässt sich sagen, dass seitens der Fachverwaltung bezüglich der Pflege- und Instandhaltungsintensität auch die Einwohnerentwicklung in den jeweiligen Stadtteilen in den Blick genommen werde. Das führe allerdings nicht dazu, dass Anlagen mit geringerer Frequentierung sofort aufgegeben würden.

 

Anschließend werden Nachfragen aus dem Ausschuss beantwortet. Eine Altersdifferenzierung des Angebotes sei zumindest ansatzweise dem Spielplatzplan zu entnehmen. Dort, wo Bolzplätze oder Basketballkörbe vorhanden seien, könne man auch von einer Nutzung durch 12- bis 16jährige Jugendliche ausgehen. Hauptzielgruppe des klassischen Spielplatzes seien die Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren. Für die jüngeren Kinder gebe es eine Verpflichtung der Wohnungsbaugesellschaften zur Vorhaltung von Spielmöglichkeiten.

r die Unterhaltung der Spielanlagen in Kindertageseinrichtungen gebe es keinen festen Rhythmus. Die Einrichtungsleitungen sollten sich nicht scheuen, den zuständigen Meister im FD 67 im Bedarfsfall zu kontaktieren.

 

Hinsichtlich der Frage der Sanktionierung von Fehlverhalten auf Spielplätzen gemäß Spielplatzsatzung sagt die Vertreterin der Polizei zu, eine hausinterne Klärung hinsichtlich der Kenntnis der genannten Satzung herbeizuführen.

 

Abschließend wird aus dem Ausschuss angeregt, etwa einmal jährlich über die aktuellen Planungen in diesem Bereich zu berichten, auch wenn die jeweiligen Ortsräte regelmäßig beteiligt würden.

 

Der Ausschussvorsitzende dankt Herrn Hanssen für seine Ausführungen.