02.07.2015 - 7 Anfragen an die Verwaltung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Datum:
- Do., 02.07.2015
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Auf Nachfrage der Fraktion der Unabhängigen wird zum Protokoll nachgetragen, dass die Haushaltssperren folgende Einsparungen erbrachten, wenn man davon ausgeht, dass sämtliche zum Jahresende noch gesperrten und damit nicht verbrauchten Mittel als direkte Folge der Haushaltssperre gesehen werden:
2009 ein Einsparvolumen von 1.143 T €
2010 ein Einsparvolumen von 1.054 T €
2013 ein Einsparvolumen von 1.099 T €
Auf Nachfrage der Fraktion der Unabhängigen wird zum Protokoll nachgetragen, dass die Satzung über die Erhebung der Niederschlagswassergebühr mit Wirkung zum 01.01.2015 in Kraft getreten ist. Die Gebühr für die Beseitigung des Niederschlagswassers wird nach der Größe der bebauten, überbauten und befestigten Grundstücksfläche berechnet, die an die zentrale Abwasserbeseitigungsanlage (Niederschlagswasseranlage) angeschlossen ist bzw. von der Niederschlagswasser in die zentrale Niederschlagswasseranlage gelangt (abflusswirksame Fläche). Für 2015 beträgt die Gebühr 0,76 € je m² abflusswirksame Fläche.
