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ALLRIS - Auszug

16.09.2015 - 4 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Auf Nachfrage der Fraktion der Grünen erklärt Stadtbaurat Kinder, die Ansatzverschiebungen bei der Maßnahme Bauhof resultieren aus dem veränderten bzw. angepassten Kostenplan und den Verschiebungen im zeitlichen Ablauf. Bei der Maßnahme Baugebiet Kieferngrund (2. Bauabschnitt) sei im Hinblick auf die verzögerte Bauleitplanung eine Ansatzverschiebung notwendig geworden.

 

Der Erste Stadtrat verweist auf die von 6,3 Mio. € auf 2,87 Mio. € sinkende Nettoneuverschuldung (Anlage 1). Dies sei ein positives Zeichen, insbesondere auch für die Aufsichtsbehörde. Darüber hinaus habe man die Ansätze dem tatsächlichen Maßnahmenverlauf angepasst, um die investiven Haushaltsausgabereste 2015 zu reduzieren.

Der Ausschuss empfiehlt einstimmig bei zwei Enthaltungen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung in der beratenen Fassung für das Haushaltsjahr 2015 gem. § 58 Abs. 1 Ziff. 9 in Verbindung mit § 115 Abs. 1 NKomVG zu beschließen.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen