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ALLRIS - Auszug

04.11.2015 - 8 20. Verordnung zur Änderung der Verordnung über...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Ortsbürgermeister Gevers erläutert den Sachverhalt zu der o.a. Vorlage. Es gehe um die Frage, ob die Reinigung bestimmter Straßenteile auch künftig wie bislang vorgenommen werden solle. Bei der Straße Am Grobebach sei nur ein schmaler Bereich vor den Häusern Nr. 11, 13, 14 u. 16 vorhanden. Daher könne die Kehrmaschine dort nicht einfahren und wenden. Aus diesen Gründen solle und auf Anregung eines Anwohners die o. a. Haus-Nummern aus der Reinigungsklasse III genommen werden. Folge dessen sei auch, die Anwohner müssen keine Straßenreinigungsgebühren mehr entrichten.

Sodann folgt der Ortsrat einstimmig dem Anpassungsvorschlag.

 

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Anlagen zur Vorlage