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ALLRIS - Auszug

02.07.2015 - 3 Örtliche Bauvorschrift der Stadt Celle über die...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Frau von Eiff gibt einen kurzen Abriss über das Prozedere zum Erlass der Satzung und stellt den Inhalt vor. Sie weist darauf hin, dass bei der Aufstellung des Bebauungsplanes in den 1960er Jahren bereits eine Gestaltungssatzung aufgestellt wurde, diese aber nie Rechtsgültigkeit erlangt habe. Bislang habe das Quartier keine wesentlichen baulichen Veränderungen erfahren, was den einheitlichen und besonderen Charakter umso erhaltenswürdiger mache. Anlass für die Neuauflage einer rechtsgültigen Gestaltungssatzung waren Anfragen mit z. T. abstrusen Veränderungswünschen. Bei zwei Quartiersspaziergängen wurde aber deutlich, dass die Mehrzahl der Anwohner den geplanten Regelungen positiv gegenübersteht.

 

Im Vorfeld habe die Stadtverwaltung eine Bestandsaufnahme verfasst, in der mit Fotos dokumentiert wurde, welche Veränderungen bereits stattgefunden haben. Dann wurde die Spannbreite zwischen prägenden Elementen im Abgleich mit den Veränderungen ermittelt, um für die Bewohner einen realistischen Gestaltungsspielraum zu ermöglichen. Insbesondere das Gebiet „Kiefernhain“ habe bereits unterschiedliche Veränderungen erfahren, so dass in diesem Bereich eine größere Bandbreite an Umgestaltungen zulässig sei.

 

Bereits durchgeführte bauliche Veränderungen stehen unter Bestandsschutz.

 

Im Ortsrat findet eine rege Diskussion statt, ob in für ein relativ eng begrenztes Quartier in einem vielfältigen Wohnumfeld mit Ein- und Mehrfamilienhäusern unterschiedlicher Gestaltung und Größe, eine so eng gefasste Regelung noch zeitgemäß und sinnvoll sei. Auch wird zu bedenken gegeben, dass es sich bei den seinerzeit verwendeten Baumaterialien z. T. um bautechnisch schlechte Substanz handele und den dort lebenden Menschen die Möglichkeit gegeben werden müsse, ihre Häuser wirtschaftlich zu bewohnen (Außendämmung, Dachabdichtung und Dämmung etc.).

 

Nach einstimmigem Beschluss des Ortsrates wird die Sitzung von 19:55 Uhr bis 20:15 Uhr für Bürgerfragen unterbrochen.

 

Der Ortsrat empfiehlt mit fünf Ja-Stimmen, einer Nein-Stimme und einer Enthaltung den nachfolgenden Beschlussvorschlag:

 

Dem Entwurf der örtlichen Bauvorschrift der Stadt Celle über die Gestaltung baulicher Anlagen in Altencelle „Gestaltungssatzung Altencelle Lückenfeld“ sowie der zugehörigen Begründung wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt und deren öffentliche Auslegung beschlossen (§ 84 Abs. 3 und 4 NBauO i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB).

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Anlagen zur Vorlage