23.06.2015 - 5 Mitteilungen der Verwaltung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Sitzung:
-
Sitzung des Ortsrates Neuenhäusen
- Gremium:
- Ortsrat Neuenhäusen
- Datum:
- Di., 23.06.2015
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:14
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
1. Aussprache zum Bürgerdialog am 18.03.2015 - Antrag der CDU im Ortsrat (TOP 8 am 23.03.2015:
Ortsratsmitglied Ehlers moniert die Einladung von Ortsbürgermeister Dr. Rodenwaldt zum Bürgerdialog mit dem Thema Verkehrssituation am 18.03.2015. Der Ortsbürgermeister sei nicht befugt, zu einem solchen Bürgerdialog mit bestimmten Themen und auch ohne vorherige Rücksprache mit den Mitgliedern des Ortsrates, einzuladen. Gemäß §§ 92 u. 93 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) könne zu einer Bürgerversammlung einberufen werden. Der Ortsbürgermeister selbst könne nicht alleine dazu einladen.
Ortsbürgermeister Dr. Rodenwaldt erklärt, er habe eine Bürgersprechstunde durchgeführt, nachdem er diesbezüglich von vielen Bürgern angesprochen worden sei. Er beabsichtige, in unregelmäßigen Abständen – wie andere Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister auch – noch weitere Bürgersprechstunden durchführen.
Ortsratsmitglied Ehlers teilt mit, er sei auch bei der Veranstaltung gewesen. Diese sei seiner Meinung nach weit über eine Bürgersprechstunde hinausgegangen – und das noch kurz vor der anstehenden Ortsratssitzung. Die Rechte und Pflichten dazu würden dem Ortsrat obliegen. Dieser sei das Gremium, in dem der Bürgerdialog stattfinde.
Ortsratsmitglied Peterson merkt an, die Veranstaltung sei hoch frequentiert gewesen. Wichtiger als die Formalität sei das, was die Bürger möchten.
Beratendes Mitglied Wilhelms informiert, er führe seit 1991 in seiner Funktion als Ortsbürgermeister in Westercelle Bürgersprechstunden durch. Dabei hätten ihn auch die Ortsratsmitglieder der CDU unterstützt. Auch wenn die Bürgersprechstunden nicht in der NKomVG geregelt seien, bedeute dies nicht, dass diese verboten seien.
Dazu merkt Ortsratsmitglied Ehlers an, hier sei mit der Position bzw. den Rechten des Oberbürgermeisters verglichen worden. Da dieser von den Bürgern direkt gewählt sei, habe er auch das Recht Bürgersprechstunden durchzuführen. Der Ortsbürgermeister sei dazu nicht befugt, da er aus der Mitte des Ortsrates gewählt worden sei.
Die Verwaltung solle die Rechtmäßigkeit prüfen.
Antwort:
Die Verwaltung zitiert dazu aus der Mitteilungsvorlage Nr. MV/0136/15 (siehe bitte Anlage zum Protokoll).
2. Anliegen aus der Bürgersprechstunde am 18.03.2015 (TOP 10 am 23.03.2015):
1. In der Straße Am Holzhof werde sich nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzung gehalten; auch würden dort LKW parken. Es wird angefragt, ob ein Haltverbot für LKW eingerichtet werden könne.
2. Aufgrund des LKW-Verkehrs wird angefragt, ob im Einfahrtsbereich zur Windmühlenstraße (von der Hannoverschen Straße aus kommend) und bei der Straße Vor den Fuhren (vom Wilhelm-Heinichen-Ring aus kommend) Schilder für LKW „Anlieger frei“ angebracht werden könnten.
3. Der Bereich Elderhorststraße/Windmühlenstraße sei schwer einsehbar. Es wird angefragt, ob ein Parkplatz entfernt werden könnte.
4. Der Bereich Itagstraße/Neuenhäusener Straße sei ebenfalls schwer einsehbar. Autofahrer könnten Radfahrer, die auf der falschen Seite fahren, nicht rechtzeitig sehen.
Die Verwaltung beantwortet die Anfragen wie folgt:
Zu Nr. 1: Ein Haltverbot für LKW werde in diesem Bereich nicht eingerichtet. Das Problem würde ansonsten nur in andere Straßen verlagert werden.
Zu Nr. 2: Öffentlich gewidmete Straßen sind für jeden Verkehrsteilnehmer nutzbar. Ohne einen triftigen Grund kann ein Teil des Verkehres nicht ausgeschlossen werden. Ein solcher besonderer Grund liege hier nicht vor. Die LKW mögen als störend empfunden werden, aber es müsse auch bedacht werden, dass hieran ein Gewerbegebiet angrenzt und somit ein entsprechender Verkehr in diesem Bereich bestehe.
Nachtrag zur Sitzung zu Nr. 2 (in der Sitzung wurde aus dem Ortsrat bezüglich der LKW-Schilder an der Hannoverschen Heerstraße (Höhe Aral Tankstelle) angefragt):
Die dortigen LKW-Verbote begründen sich mit einem LKW-Lenkungskonzept. Der LKW-Verkehr soll aus der Innenstadt fern gehalten werden und auf die B 214/ Blumlage geführt werden.
Zu Nr. 3: Aufgrund der Parkraumnot könne in diesem Bereich kein Parkplatz entfernt werden. In jüngster Vergangenheit seien bereits Parkplätze im Bereich des NP zugunsten des Radfahrstreifens entfernt worden. Gemäß der Straßenverkehrsordnung sei in schlecht einsehbaren Bereichen ein Hineintasten in den Verkehr erforderlich.
Zu Nr. 4: Siehe letzter Satz zu Nr. 3.
3. Radweg Windmühlenstraße (TOP 16 Nr. 1 am 23.03.2015)
Ortsratsmitglied von Groddeck merkt an, der Radweg in der Windmühlenstraße beginne erst 10 Meter vor der Neuenhäusener Straße und sei daher verkehrstechnisch problematisch. Er fragt an, ob eine Vorverlegung Richtung Kronestraße möglich sei.
Antwort:
Die Radwegebenutzungspflicht werde derzeit im gesamten Stadtgebiet überprüft. Evtl. gebe es hier dann auch eine neue Regelung.
4. Breite Straße - Diskothek Vanity (TOP 16 Nr. 2 am 23.03.2015)
Ortsratsmitglied Peterson bestätigt die Aussage eines Anwohners (Breite Straße) in der Bürgeranhörung, vor dem Vanity würden katastrophale Zustände herrschen. Überall befänden sich Zigarettenkippen, Gläser, Becher u.a.. Der Betreiber habe ihr versichert, dort zu säubern. Dies geschehe dann auch gelegentlich, allerdings erst dienstags oder mittwochs. Der „Müll“ werde dann nur in den Rinnstein gefegt. Zudem versperre ein Schild den Gehweg. Sie bittet die Verwaltung, mit dem Betreiber Kontakt aufzunehmen, damit dieser für Ordnung sorge.
Antwort:
Bei einer Kontrolle am 22.05.2015 um 22:50 Uhr sei kein Werbeträger vor dem Club platziert gewesen.
Der Fachdienst Straßenbetrieb habe den Betreiber am 26.05.15 angerufen und ihm mitgeteilt, dass Unrat nicht in die Gosse zu kehren und zudem regelmäßig, bei anfallendem Müll, der Bürgersteig zu reinigen sei. Der Betreiber hat zugesagt, dies so umsetzen.
