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ALLRIS - Auszug

06.06.2023 - 4 Beschluss über die Aufhebung veralteter Aufstel...

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Wortprotokoll

Die Verwaltung erläutert kurz die Sachverhalte.

 

Hinsichtlich der geplanten Aufhebungsbeschlüsse zu den Bebauungsplänen Nr. 3 B Ace „Osterloh/Erweiterung“, Nr. 10 Ace, Bleckenweg“, Nr. 12 Ace „Burgwallwiesen“ sowie Nr. 21 „Ace „Lückenweg-Bleckenweg/Süd“ gehe der Ortsrat mit den Vorschlägen der Verwaltung konform.

 

Der Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 9 Ace „Altes Dorf“ werde der Ortsrat nicht zustimmen.

 

Der Ortsrat ist der Auffassung, dass der Aufhebungsgrund zum Bebauungsplan Nr. 9 dem widerspreche, was derzeit tatsächlich im Ortsteil Altencelle baulich genehmigt wird. Als Beispiele für kürzlich entstandene „Bausünden“ werden Neubauten in der Kalandstraße bzw. Kalandstraße / Bleckenweg sowie im Ortsteil Burg genannt (s. Fotos).

 

 

 

Kalandstraße

 

 

 

Kalandstraße / Bleckenweg

 

Um dieser Entwicklung im Ortsteil mit geeigneten Maßnahmen begegnen zu können, habe es aktuell in der Politik Überlegungen gegeben, evtl. den Beschluss einer Gestaltungssatzung oder Erhaltungssatzung zu empfehlen. Dem Ortsrat war nicht bekannt, dass bereits 1972 ein Aufstellungsbeschluss zu einem Bebauungsplan, der den Erhalt des Dorfbildes zum Ziel hat, gefasst wurde.

 

Die Verwaltung erläutert daraufhin die Mechanismen einer Gestaltungssatzung bzw. Erhaltungssatzung und die Schwierigkeit, mittels eines Bebauungsplanes innerhalb eines gewachsenen Ortskerns, in dem es keine erkennbare Regelmäßigkeit gebe, eine allgemein verträgliche Gestaltungsfestsetzung zu finden.

 

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Beschlüsse:

Der Ortsrat empfiehlt dem Rat einstimmig, folgende Beschlüsse zur Aufstellung von Bebauungsplänen aufzuheben:

 

  1. Beschluss vom 27.09.1979 (AZ 61.26b.3 B Ace) zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3 B Ace „Osterloh/ Erweiterung“.
  1. Beschluss vom 28.02.1980 (AZ 61.26b.10 Ace) zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10 Ace „Bleckenweg“ 2. Änderung.
  2. Beschluss vom 28.07.1971 (AZ 61.26b.12 Ace) zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12 Ace „Burgwallwiesen“.
  3. Beschluss vom 05.07.1990 (AZ 61.26b.21 Ace) zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 21 Ace „Lückenweg-Bleckenweg/ Süd“.

 

 

Der Ortsrat lehnt die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zu

 

  1. Beschluss vom 03.05.1972 (AZ 61.26b.9 Ace) zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9 Ace „Altes Dorf“

 

einstimmig ab.

 

Stattdessen schlägt der Ortsrat vor, einen Bebauungsplan aufzustellen, so dass der Charakter des alten Dorfkerns erhalten bleibt. Die individuelle Beurteilung von Bauvorhaben innerhalb der Baugenehmigungsverfahren ist aus Sicht des Ortsrates nicht das geeignete Mittel und nennt als Negativbeispiel den Neubau in der Kalandstr. 4a.

 

Der Ortsrat fordert im Bebauungsplan festzulegen, dass im "Alten Dorf" nur noch Gebäude genehmigungsfähig sind, die sich in Form und Dachneigung den örtlichen Gegebenheiten anpassen. (Der Bau Kalandstr. 4 a ist dabei kein Vergleichsobjekt !).

Die Forderung des Ortsrates gilt für Neu- und Umbauten - auch wenn der Altbestand auf Grund schlechter Substanz abgerissen und neu errichtet wird.

 

Bis zur Beschlussfassung des neuen Bebauungsplans "Altes Dorf" durch den Rat der Stadt Celle, sind die geforderten Kriterien bereits zu berücksichtigen.

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Anlagen zur Vorlage