25.04.2024 - 16 Antrag der SPD-Fraktion "Stärkung der allerland...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 16
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Celle
- Gremium:
- Rat der Stadt Celle
- Datum:
- Do., 25.04.2024
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20.1 Steuern und Geschäftsbuchhaltung
Wortprotokoll
Ratsherr Rentsch bemängelt, dass seitens der Verwaltung keine alternativen Vorschläge vorgelegt worden seien. Daher werde seine Fraktion dem Beschlussvorschlag der Verwaltung nicht zustimmen.
Die CDU-Fraktion folge dem Vorschlag der Verwaltung und lehnt den Antrag der SPD-Fraktion aus folgenden Gründen ab: Die Einnahmen aus Grundstücksverkäufen müssen in Sanierungsgebieten nach den Städtebauförderungsrichtlinien in der Kosten- und Finanzierungsübersicht als Einnahmen deklariert und berücksichtigt werden. Sie sind im Gesamtkostenplan für die Allerinsel eingeflossen und vom Stadtrat seinerzeit einstimmig beschlossen worden. Auch aus Gründen des EU-Beihilferechtes ist eine Einlage des Kaufpreises in die allerland Immobilien GmbH rechtlich nicht zulässig. Wohl wissend, dass die allerland vor großen Investitionen stehe, bleibe in diesem Falle nur die Ablehnung des Antrags der SPD-Fraktion.
Nach Ansicht von Ratsherrn Schoeps gehe der Antrag der SPD-Fraktion zwar in die richtige Richtung, müsse aus rechtlichen Gründen aber versagt werden. Alternativ könne zukünftig überlegt werden, wertvolles Grundvermögen nicht zu verkaufen, sondern im Wege der Erbpacht den Investoren zur Verfügung zu stellen. Daraus resultieren zwei Vorteile: Der Investor könne sich auf sein Bauvorhaben konzentrieren und dort investieren, ohne Grundstückserwerbspreise zahlen zu müssen. Der Erbbaurechtsgeber wäre weiterhin Eigentümer der Flächen mit allen positiven Nebeneffekten, wie z. B. Erbpacht, Zinseinnahmen sowie die Teilhabe an zukünftigen Wertsteigerungen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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68,4 kB
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