25.04.2024 - 19 116. Änderung des Flächennutzungsplans der Stad...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 19
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Celle
- Gremium:
- Rat der Stadt Celle
- Datum:
- Do., 25.04.2024
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 63.3 Stadtplanung
- Ziele:
- Erfüllung der Aufgaben als Oberzentrum
Wortprotokoll
Ratsherr Fuchs ist der Auffassung, dass es nicht sinnvoll sei, sich schon im Vorhinein für oder gegen das Vorhaben zu positionieren. Befürworter und Gegner könnten im Bebauungs-planverfahren ihre Argumente einbringen. Nach der Auswertung und Abwägung der Argumente werde der Rat beschließen, ob es zu einer Realisierung des Vorhabens komme.
Ratsfrau Kohnert nimmt für den Ortsrat Wietzenbruch Stellung und bemängelt, dass
die freie, zur Naherholung von der Wietzenbrucher Bevölkerung genutzte, Landschaft in einen Solarpark umgewandelt werden solle. Die Gegner des Vorhabens haben inzwischen über 200 Unterschriften von Bürgern, die gegen eine Bebauung auf dieser Fläche sind, gesammelt. Ratsfrau Kohnert regt an, die Photovoltaik-Anlage stattdessen an der südwestlichen Grenze zu Hambühren am Adamsgraben zu errichten.
Die AfD-Fraktion rät aus wirtschaftlichen Gründen von der Einrichtung des Solarparks ab und folgt den Einwänden der Wietzenbrucher Bevölkerung. Sie sehe keinen Vorteil bei der Einrichtung einer überdimensionierten PV-Anlage, für deren Stabilität permanent andere Energielieferanten zur Verfügung stehen müssten und die damit zu teuer für die Nutzer und Nutzerinnen sei. Zudem biete sie keine Möglichkeit, Energie zu speichern.
Ratsherr Brammer hält den Transformationsprozess für zwingend notwendig. Das Verfahren werde zunächst durch den Rat angestoßen; lokale Einwände finden im laufenden Verfahren Berücksichtigung.
Ratsherr Dr. Rodenwaldt wolle keine Politik gegen Bürger betreiben und werde daher der o. g. Beschlussvorlage nicht zustimmen. Es müsse eine Lösung für die insgesamt benötigten 80 Hektar gefunden werden, die alle Bürger mitnehme und nicht kleine Flächen gegen den Bürgerwillen durchgesetzt werden.
Ratsherr Dr. Jochim stellt grundsätzlich klar, dass der einzige Grund, aus dem sich der Ortsrat Wietzenbruch gegen die Errichtung der PV-Anlage ausgesprochen habe, sei, dass sie sich in einem von vielen Wietzenbrucher Bürgern beliebten und stark frequentierten Naherholungsgebiet befinde. Er würde es begrüßen, wenn in Wietzenbruch gezielt nach anderen Flächen gesucht werde, die dem Investor angeboten werden können.
Ratsherr Zobel mahnt, dass es die Aufgabe aller Cellerinnen und Celler sei, Schritte gegen den Klimawandel zu unternehmen und alle müssen dazu bereit sein, sich dieser Aufgabe zu stellen.
Ratsfrau Fiß wirft die Frage auf, ob es im Hinblick auf die nahe Wohnbebauung nicht alternative Flächen für derartig hohe Bauwerke gebe. Die UNABHÄNGIGEN werden dieser Vorlage nicht zustimmen.
Ratsherr Ohl verweist auf den Landschaftsrahmenplan der Stadt Celle. In diesem sei die vorgeschlagene Fläche u. a. aufgrund ihrer minderen Bodenqualität als Potentialfläche für Solaranlagen verzeichnet, während das bei der von Ratsfrau Kohnert genannten Fläche nicht der Fall sei. Seine Fraktion würde dieser Fläche daher ablehnend gegenüberstehen.
Er regt an, dass – sollte es zur Umsetzung kommen – im Bebauungsplan verankert werde, dass der Investor für die Aufwertung der Fläche Sorge trage, indem er beispielsweise unterhalb der Solarzellen den Artenschutz durch geeignete Maßnahmen und Projekte (finanziell) fördere.
Ratsherr Schoeps teilt mit, dass die WG für den Ausbau der regenerativen Energien sei, wozu auch PV-Anlagen gehören. Alle Einwohnerinnen und Einwohner Celles seien auf die Energiewende angewiesen, deshalb werde seine Fraktion dem Anschub des Verfahrens zustimmen.
Beschluss:
Dem Antrag des Vorhabenträgers chairos Consulting GmbH nach § 12 BauGB zur Einleitung des Verfahrens zur 116. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Celle "Sonderbaufläche Solarenergie Celler Wiesen - Wietzenbruch" wird mehrheitlich bei 13 Nein-Stimmen zugestimmt und die Einleitung wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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8,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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