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ALLRIS - Auszug

25.04.2024 - 5 Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes

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Wortprotokoll

Oberbürgermeister Dr. Nigge belehrt das neue Ratsmitglied Uwe Theilmann nach § 54 Abs. 3 i. V. m. § 43 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) bezüglich der ihm nach den §§ 40 bis 42 NKomVG obliegenden Pflichten und verpflichtet Herrn Theilmann durch Handschlag. Die Verpflichtung wird durch Unterschrift aktenkundig gemacht und ist dem Original der Niederschrift als Anlage beigefügt.