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ALLRIS - Auszug

19.09.2024 - 30 Antrag des Ortsrates Klein Hehlen:...

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Wortprotokoll

Ratsherr Schoeps berichtet, dass es zwei Baugebiete mit unterschiedlichen Festsetzungen zu den Zaunhöhen und -materialien gebe. Dies müsse korrigiert werden, denn bei einer Zaunhöhe von 1,20 m sei keine Privatsphäre gegeben.

 

Ratsherr Lapusch weist darauf hin, dass 37 Anwohner eine Rückbauverfügung von der Verwaltung bekommen hätten. Sie hätten ihre Anlage zunächst entfernt und warten jetzt ab, was heute im Rat beschlossen wird. Ggf. könne ja ein Kompromiss dahingehend gefunden werden, dass straßenseitig die Höhe von 1,20 m vorzusehen ist und bei den anderen drei Seiten des Grundstücks könne eine höhere Einfriedung gewählt werden. Die Verwaltung sollte hier nicht stur bleiben, sondern nach Lösungen suchen.

 

Beigeordneter Didschies weist darauf hin, dass der Ortsrat nicht antragsberechtigt nach § 56 NKomVG sei; dieser Antrag hätte aus den Reihen der Fraktionen kommen müssen. Deshalb betrachte er diese Vorlage mehr als Mitteilung der Verwaltung. Weiterhin sei es im Jahr 2007 das Ziel gewesen, ein Baugebiet zu schaffen, dass den Eigentümern größtmöglichen Gestaltungsspielraum geben sollte (Kieferngrund I). Dies hätten viele sehr kritisch gesehen. Bei einer Ortsteilbereisung im Jahr 2022 habe die Ortsbürgermeisterin geäußert, dass es eine reine Katastrophe sei, was sich die Stadt hier geleistet habe. Hierzu merkt er an, dass die Planung und Umsetzung dieses Vorhabens der damalige Oberbürgermeister Mende zu verantworten habe. Beim Vorhaben Kieferngrund II sollte im Lichte der o. g. negativen Erfahrungen eine bessere Lösung gefunden werden, um ein offenes und begrüntes Wohngebiet zu schaffen. Folglich wurden die dafür erforderlichen Regelungen (u. a. zur Höhe und zu Materialien der Einfriedungen) festgesetzt. Heute soll nun die Rolle rückwärts kommen, aber man dürfe keinen Präzedenzfall schaffen, denn das könne womöglich zu Regressforderungen führen (z. B. von Eigentümern aus dem Baugebiet „Im Tale“). Aus diesem Grunde werde die CDU-Fraktion die Verwaltungsvorlage unterstützen. Im Übrigen habe Beigeordneter Didschies die Vermutung, dass die ständigen Anträge aus der Politik (u. a. von den GRÜNEN), endlich etwas gegen die Schottergärten zu unternehmen, dazu geführt habe, dass dann vor Ort auch genauer hingeschaut wurde mit dem Ziel, geltendes Baurecht herzustellen. Dies habe in den Baugebieten „Im Tale“ und „Kiefergrund II“ zu dem in Rede stehenden Fiasko (zig Rückbauverfügungen) geführt. 

 

Stadtbaurätin Kuhls erklärt, dass der Rat die in Rede stehenden B-Plan-Festsetzungen beschlossen habe. Die Anwohner seien beim Kauf darauf hingewiesen worden, was an rechtlichen Vorgaben zu beachten ist; viele hätten sich auch daran gehalten. Im Übrigen gebe es noch andere Möglichkeiten, auf den Grundstücken die Privatsphäre herzustellen; dies müssten nicht immer Zäune mit Plastikgeflecht sein. Man habe sich bewusst dafür entschieden, zur Straßenseite hin eine gewisse Offenheit zu schaffen.

 

Beigeordneter Ohl trägt vor, dass die Ausführungen des Beigeordneten Didschies doch abenteuerlich gewesen seien; dies habe mehr den Charakter einer Generalabrechnung gehabt. Er bittet die städtische Justiziarin um Auskunft, ob denn der Rat heute einen Beschluss dazu fassen dürfe; lt. seines Vorredners sei dies ja augenscheinlich nicht möglich. Deshalb sei er auch verwundert, dass Beigeordneter Didschies die CDU-Fraktion dazu ermuntert habe, dieser Beschlussvorlage heute zuzustimmen.

 

Die Verwaltung gibt dazu an, dass der Ortsrat nach § 94 Abs. 3 NKomVG jederzeit die Möglichkeit habe, in allen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen, Vorschläge zu unterbreiten, Anregungen zu geben und Bedenken zu äußern. Über die Vorschläge müsse das zuständige Gemeindeorgan innerhalb von vier Monaten entscheiden. Da es hier um eine Satzung bzw. um die Änderung eines bestehenden B-Plans gehe, sei der Rat somit das zuständige Gremium, sich mit dieser Angelegenheit zu befassen.

 

Beigeordnete Abenhausen gibt zu den Ausführungen des Beigeordneten Didschies an, dass sie solche Aussagen, wie er sie vorgebracht hat, nie getroffen habe. Sie habe die Vermutung, dass bei dem Genannten wohl noch viel Verletztheit vorhanden sei, denn sonst würde er nicht immer wieder mit der großen Keule zu solchen Rundumschlägen ausholen. Weiterhin trägt sie vor, dass sie in dieser Angelegenheit auch zwiegespalten sei, denn zum einen sei sie Ratsmitglied und Ortsbürgermeisterin und zum anderen sei sie Grüne. Sie könne sich auch eine Hecke als Sichtschutz vorstellen, dennoch habe sie sich dem Antrag des Ortsrates angeschlossen, denn man gehe im Ortsrat sehr freundschaftlich und teammäßig miteinander um und sie wolle sich heute bei der Abstimmung loyal zeigen. Sie betont, dass es sich um einen Antrag der CDU im Ortsrat Klein Hehlen handelt, der heute von der CDU-Ratsfraktion abgelehnt werde; das sei doch sehr erstaunlich. 

 

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Danach entscheidet der Rat mehrheitlich bei zwei Enthaltungen, dass der Antrag des Ortsrates Klein Hehlen aus den von der Verwaltung in der o. g. Vorlage dargelegten Gründen abgelehnt wird. Der Antrag ist damit inhaltlich behandelt und formal erledigt.

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Anlagen zur Vorlage