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ALLRIS - Auszug

04.12.2024 - 19 Antrag der SPD-Fraktion "Finanzielle Beteiligun...

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Wortprotokoll

Klicken Sie hier für Wortprotokoll von TOP Ö 19.Ratsherr Rentsch führt aus, dass derzeit im Stadtgebiet drei Photovoltaikfreiflächenanlagen in Vorbereitung seien. Im einschlägigen Bundesgesetz sei geregelt, dass die Kommunen von den Einnahmen anteilig profitieren sollen. Eine genaue Regelung, wie dies auf die Stadt- bzw. Ortsteile heruntergebrochen werden soll, gebe es noch nicht. Deshalb habe seine Fraktion diesen Antrag gestellt. Nach seinen Berechnungen kämen z. B. für den Ortsteil Wietzenbruch ein Betrag von 3.000 bis 3.500 Euro heraus; dies könne über den Ortsrat dem Ortsteil wieder zugutekommen. Dies sei eine sehr positive Perspektive. Nach Ansicht der Verwaltung sollen die in Rede stehenden Einnahmen jedoch nicht an die Ortsräte fließen, sondern sollen von der Verwaltung zentral vereinnahmt werden. Doch das einschlägige Nieders. Gesetz sehe vor, dass diese Mittel den betreffenden Stadt- bzw. Ortsteile zu weiteren Verwendung überlassen werden sollen; dies soll über die Ortsräte organisiert werden; bei Bedarf könne die Verwaltung unterstützen. Aus diesem Grunde halte die SPD-Fraktion ihren Antrag aufrecht und bittet um Zustimmung.

 

Beigeordneter Ohl bittet um Aufklärung durch die Verwaltung, ob durch den vorliegenden Beschlussvorschlag der in Rede stehende Antrag abgelehnt wird oder ob dieser in das Verwaltungshandeln übergeht. Erste Stadträtin Mrotzek erklärt, dass in dem Beschlussvorschlag die gesetzliche Verpflichtung benannt worden sei. Damit würde man dem SPD-Antrag grds. folgen, es müsse jedoch noch das genaue Prozedere festgelegt werden. Dies werde frühestens ab 2026 relevant. Der NST habe Bedenken, diese finanziellen Förderungen an die Ortsräte zu geben, da hier eine größere Vermögensverwaltung notwendig sei. Deshalb müsse man eine geeignete Lösung finden, um die Mittelverwaltung im Sinne des Gesetzes ordnungsgemäß umzusetzen.

 

Ratsherr Engelen weist darauf hin, dass der SPD-Antrag heute nicht als formal erledigt werden dürfe, da die Verwaltung ja noch prüfen müsse. Erste Stadträtin Mrotzek gibt dazu an, dass die Verwaltung gehalten sei, hier eine Lösung zu finden, da dies die gesetzlichen Regelungen explizit einfordern. Deshalb sei es unerheblich, ob der Rat heute den Antrag für erledigt erklärt oder dies unterlässt, die Verwaltung müsse auf jeden Fall tätig werden, um ab 2026 ein geeignetes Verfahren für die Mittelverwaltung anbieten zu können.

 

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Danach entscheidet der Rat mehrheitlich bei zehn Gegenstimmen wie folgt:

 

Durch das NWindPVBetG wurde eine verpflichtende Abgabe für Freiflächen-Photovoltaikanlagen festgelegt. Diese wird künftig zu 50% den Stadtteilen zur Verwendung überlassen. Das genaue Beschlussverfahren ist noch festzulegen. Gleiches gilt für vereinbarte Abgaben nach § 6 EEG. Der Antrag AN/0111/24 ist damit inhaltlich behandelt und formal erledigt.

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Anlagen zur Vorlage