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ALLRIS - Auszug

06.06.2024 - 3 Verpflichtung eines neuen Ortsratsmitgliedes

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Wortprotokoll

Ortsbürgermeister Heindorff belehrt Herrn Hövermann gemäß § 91 i. V. m. § 43 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) bezüglich der ihm nach den §§ 40-42 NKomVG obliegenden Pflichten. Sodann verpflichtet er ihn durch Handschlag, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen und unter Beachtung der Gesetze zu erfüllen. Die Verpflichtung wird durch Unterschrift aktenkundig gemacht und ist dem Original des Protokolls als Anlage beigefügt.