28.02.2024 - 6 Mitteilungen der Verwaltung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Mi., 28.02.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
6.1. Einrichtung eines Parkplatzes mit Fahrradunterstand und Busanbindung Park+Bike+Ride (Anfrage OR AhBoLa vom 27.09.2023)
Die Anfrage des OR Altenhagen/Bostel/Lachtehausen beinhaltet die Prüfung der Einrichtung einer Park+Bike+Ride-Anlage im Bereich der künftigen Brücke des Mittelteils der Ortsumgehung Celle über die Wittinger Straße. Grundsätzlich können P+R-Konzepte dazu beitragen, den Straßenverkehr zu Spitzenzeiten zu entlasten. In der Praxis kommen ständige P+R-Angebote, wie sie für den Berufsverkehr und werktäglichen Einkaufsverkehr in Großstädten vorgehalten werden, in Klein- und Mittelstädten nur selten vor, da die erforderlichen Rahmenbedingungen i. d. R. nicht gegeben sind. So stehen im Innenstadtbereich ausreichend gut erreichbare Kfz-Stellplätze zur Verfügung. Insofern besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit für das schnelle Auffinden eines Stellplatzes im Zielgebiet. Durch unvermeidbare Umsteigezeiten im P+R-Verkehr lassen sich keine Reisezeitvorteile für P+R-Nutzer erzielen. Das trifft auch auf das Ziel AKH zu. Da die Erreichbarkeit der AKH-Stellplätze über die B 3neu (zulässige Höchstgeschwindigkeit = 100km/h) kürzere Reisezeiten ermöglicht als die Wegeführung durch zahlreiche Tempo 50 und Tempo 30 Straßen im Hehlentor, werden die Auswirkungen dieser Verkehre auf den Berkefeldweg als gering eingeschätzt. Mit Inbetriebnahme des geplanten Parkhauses sind auch hier ausreichend gut erreichbare Kfz-Stellplätze verfügbar. Insgesamt lassen sich hieraus keine Nachfragepotentiale ableiten, die ein Einleitung entsprechend erforderlicher Planverfahren rechtfertigen können. Darüber hinaus ist auch eine Flächenverfügbarkeit nicht gegeben. Mögliche Umwelteinwirkungen (Flächenversiegelung etc.) und finanzielle Auswirkungen wurden in diesem Zusammenhang nicht betrachtet. Zusammenfassend ist ein Erfordernis und eine Realisierbarkeit einer Park+Bike+Ride-Anlage im o. g. Bereich nicht begründbar.
Nachtrag zum Protokoll:
Die Frage der Flächenverfügbarkeit und der Eignung stellt sich ja nur, nachdem die Frage der Sinnhaftigkeit mit ja zu beantworten ist, was nach den oben stehenden Ausführungen nicht der Fall ist. Die Flächen befinden sich in Privatbesitz und sind z. T. mit Ausgleichsmaßnahmen belegt und sind somit nach derzeitigem Stand nicht verfügbar.
6.2. Mobilitätskonzept -aktueller Stand-
Aktuelle Sachstände zu Anregungen der Ortsräte zum Nahverkehrsplan bzw. zu operativen Maßnahmen im ÖPNV
Am 15.11.2023 hat ein Informationsaustausch zu Themen des ÖPNV zwischen Landkreis Celle und Stadt Celle stattgefunden. Festzuhalten ist:
Die Verkehrsleistungen ab Ende 2025 im ÖPNV werden vom Landkreis Celle als örtlich zuständigem Aufgabenträger jetzt ausgeschrieben. Dabei wird das aktuelle Leistungsvolumen, wie es derzeit durch den Verkehrsbetrieb CeBus gefahren wird, ausgeschrieben. Der Landkreis möchte so sicherstellen, dass sein für den ÖPNV vorgesehenes Budget auskömmlich ist.
Der Gewinner der Ausschreibung steht voraussichtlich im April oder Mai 2024 fest, sofern es keine Verzögerungen im Vergabeverfahren gibt.
Innerhalb des Laufzeit des neuen Verkehrsvertrags ab Ende 2025 will der Landkreis Verbesserungen in Abhängigkeit verfügbarer Geldmittel mit dem neuen Verkehrsbetrieb verhandeln und bestellen. Dies können z.B. andere Taktungen, andere Betriebszeiten und Änderungen von Linienführungen sein.
Die Anbindung künftiger Wohngebiete ist grundsätzlich jederzeit im laufenden Betrieb möglich und wird mit einer organisatorischen Vorlaufzeit auf Machbarkeit geprüft und bestellt.
Alle Haltestellen, die die Ortsräte für einen barrierefreien Ausbau angeregt haben, sind in eine Liste aufgenommen worden und sollen durch die Stadt Celle in den nächsten Jahren bei Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln und korrespondierenden Förderzusagen des Landes ausgebaut werden.
Elektronische Anzeigen können aus Kostengründen nicht an jeder Haltestelle eingerichtet werden. In Vorbereitung sind sie im Bahnhof, an allen Haltestellen im Bahnhofsumfeld, an der Union stadtauswärts und an der Haltestelle Heese. Für die Anzeigen am Schlossplatz wird Ersatzbedarf gesehen; hier ist die Finanzierung noch unklar.
Der Landkreis nimmt auch alternative Informationswege in Betracht. So könnten alle Haltestellen mit einem QR-Code ausgestattet werden. Benutzer bekämen dann über die Nutzung des QR-Codes Echtzeitdaten zur Abfahrt des Busses angezeigt.
Elektrobusse werden vorrangig im Stadtgebiet Celle eingesetzt. Das ist eine Auflage an den künftigen Betreiber.
Hinsichtlich der Größe der einzusetzenden Fahrzeuge erprobt CeBus derzeit mit einem Midibus auf Sprinterbasis dessen Eignung auf verschiedenen Stadtbuslinien. Sollte sich dieses Fahrzeug hinsichtlich des Fahrgastaufkommens bewähren, will der Aufgabenträger dem künftigen Verkehrsbetrieb den Einsatz derartiger Fahrzeuge im Stadtgebiet aufgeben.
6.3. Sperrung Fahrradweg Thaers Garten/Im Güldenen Winkel aufgrund einer baufälligen Immobilie (Anfrage Ortsratsmitglied Pfützner)
Die Sperrung des Radweges kann aktuell nicht aufgehoben werden, da die Gefahr weiterhin besteht.
Nachtrag zum Protokoll:
Es gibt befestigte Wege, die um die Häuser herum führen (südlich der Häuser durch den Park, hinten am Spielplatz gibt es einen Abzweig nach links und rechts). Andere neu gesuchte Wege „Trampelpfade“ werden nicht von der Stadt befestigt oder geschottert.
6.4. Aufstellung von Verkehrsspiegeln in der Wittinger Straße Höhe 115/117 (Anfrage Ortsbürgermeisterin Hinterthür)
Die Verkehrsspiegel wurden privat errichtet.
6.5. Aufstellung von Holzpollern am Spielplatz „Am Silberberg“ (Ortsbürgermeisterin Hinterthür)
In der Straße „Am Silberberg“ würden Poller mit dem erforderlichen Sicherheitsabstand zur Fahrbahn direkt vor dem Zaun stehen. Insofern werden diese nicht befürwortet.
6.6. Markierung von Sperrflächen in der Straße „Dahlgrund“ (Ortsbürgermeisterin Hinterthür)
Eine Markierung von Sperrflächen in den Einmündungsbereichen über das gesetzliche Halteverbot von fünf Metern hinaus ist möglich. Seitens FD 66 wird eine entsprechende Skizze zur VBAO erstellt.
Nachtrag zum Protokoll:
Die Markierungsarbeiten wurden in der 10. KW vorgenommen.
6.7. Geschwindigkeit Lachtehäuser Straße (08.11.2023, TOP 8.1)
Grundsätzlich ist das Aufbringen von Piktogrammen, etwa mit der Aufschrift Tempo 30, in der Lachtehäuser Straße möglich. Angesicht der jedoch bereits in Höhe des Autohauses in östlicher und in Höhe der Kleintierpraxis in westlicher Richtung großflächig aufgebrachten Markierungen von Tempo 30, Warndreieck mit Fahrrad, Warndreieck mit Ausrufezeichen und drei Warnstreifen in Querrichtung und angesichts der zusätzlich offensiven Beschilderung von Tempo 30 ist eine weitere Markierung in diesem Bereich nicht verhältnismäßig.
6.8. Anbau BBS 3 Altenhagen -Albrecht-Thaer-Schule- (08.11.2023, TOP 8.2)
Seitens der Verwaltung sind derzeit im Trinkhorstweg keine straßenverkehrsrechtlichen Änderungen geplant. Geschwindigkeitskontrollen für diesen Bereich wurden gegenüber dem Landkreis und der Polizei erbeten.
Nachtrag aus der Mitte des Ortsrates:
Aktuell werde der Trinkhorstweg in Richtung Bostel beidseitig mit PKWs zugeparkt. Für Trecker und landwirtschaftliche Maschinen sei kein Durchkommen obwohl es sich um einen Wirtschaftsweg der Landwirtschaft handele.
Nachtrag zum Protokoll:
Der Sachverhalt ist bei der Stadt Celle in der Abteilung Straßenverkehr bereits bekannt und es werden geeignete Maßnahmen geprüft.
6.9. Traktoren und landwirtschaftliche Maschinen auf der Ortsumgehung (14.06.2023, TOP 15.3)
Das ist vor allen Dingen eine verkehrsbehördliche Frage, technisch ist das möglich. Bevor das beantwortet wird sollte hierzu eine Stellungnahme der NLSTBV eingeholt werden.
Zum aktuellen Zeitpunkt liegen der Straßenverkehrsbehörde noch keine detaillierten Verkehrszeichenpläne für die Ortsumgehung vor. Im Zuge des weiteren Prozesses wird die Verwaltung das Anliegen des Ortsrates berücksichtigen.
