06.11.2024 - 5 Mitteilungen der Verwaltung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Mi., 06.11.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
5.1 Antrag der CDU-Fraktion "Prüfauftrag an die Verwaltung, ob Haushaltsmittel für die Verbesserung der Fahrradinfrastruktur für eine Beleuchtung der Rad- und Fuß-gängerverbindung zwischen Bostel und Garßen eingesetzt werden können" (TOP 5 vom 05.06.2024) und Antrag des Ortsrates Altenhagen gem. mit Bostel und Lachte-hausen (16.03.2022, TOP 9)
Die Beleuchtung des Rad- und Fußweges ist von den Stadtwerken Celle bereits installiert worden.
Der Weg wird 2025 ausgebaut, die erforderlichen Haushaltsmittel sind bereitgestellt.
5.2 Antrag des Ortsrates Altenhagen gem. mit Bostel und Lachtehausen "Verkehrslenkende Maßnahmen im Ortsteil Lachtehausen - Durchfahrt des Brückenbauwerks der OU Celle Wittinger Straße (L282)" (TOP 6 vom 05.06.2024)
Der Planfeststellungsbeschluss sieht vor, dass ortsverbindende Verkehre über den Berke-feldweg geführt werden müssen. Eine Durchfahrt für Fahrzeuge, auch von Anwohnern beider Ortsteile mit Ausnahmegenehmigungen ist nicht möglich.
5.3 Bund fördert neue Bäume (TOP 8 vom 05.06.2024)
Die Stadt Celle hat am 25.10.2024 den Zuwendungsbescheid von der Gesellschaft Zukunft – Umwelt (ZUG gGmbH) erhalten. Darin wurde mitgeteilt, dass das Vorhaben „ANK-LK: Öko-logische Aufwertung von Wegeseitenräumen durch Säume, Gehölze und Hecken in den Ortsteilen der Stadt Celle Altenhagen, Bostel und Garßen“ bewilligt wurde.
Laufzeitbeginn ist der 01.01.2025. Mit der Stellenbesetzung wird das Projekt gestartet. Eine Beteiligung der Ortsräte ist vorgesehen.
Zum Projekt: Mit dem „Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz“ (ANK) hat sich die Bun-desregierung zum Ziel gesetzt, den allgemeinen Zustand der Ökosysteme in Deutschland deutlich zu verbessern, ihre Klimaschutzleistung zu stärken und damit einen dauerhaften Bei-trag zum Klimaschutz zu leisten. Der Bund gewährt nach Maßgabe der „Förderrichtlinie für Natürlichen Klimaschutz in kommunalen Gebieten im ländlichen Raum“ Zuwendungen für die Durchführung lokaler Projekte in ländlichen Regionen, die einen Beitrag zu den Zielen des ANK leisten. Gefördert werden Projekte, die einen positiven Beitrag für den Klimaschutz und den Erhalt oder die Stärkung der biologischen Vielfalt leisten (Natürlicher Klimaschutz) und die Lebensqualität in Landkreisen, Städten und Gemeinden erhöhen.
5.4 Parksituation in der Straße „Klageskamp“ (TOP 9.1 vom 05.06.2024)
Zur Verhinderung der weiteren Beschädigung des Seitenstreifens im Klageskamp wird die Anordnung eines absoluten Halteverbots auf der Bordsteinseite von der Verwaltung angeordnet. Die Beschilderung erfolgt zunächst mobil, um Erfahrungen mit dieser Regelung zu sammeln.
5.5 Wehranlage Rathsmühle (TOP 16.1 vom 05.06.2024)
Die Betriebsstelle Süd des NLWKN unterhält im Innenstadtbereich von Celle die nachfolgen-den Wehranlagen:
Walzenwehr
Großes Überfallwehr
Kleines Überfallwehr (Anlage im Bereich der Rathsmühle)
Alle drei Anlagen sind funktionsfähig.
Die Wasserkraftanlage der Rathsmühle wird von den Stadtwerken Celle betrieben, die somit auch für die Unterhaltung der Anlage zuständig sind.
5.6 Entwurf neuer Flächennutzungspläne (TOP 16.2 vom 05.06.2024)
Die Stadt befindet sich derzeit in der ersten Beteiligungsphase, in der sich die Ortsräte auch schon gerne dazu äußern können.
Formal werden die Ortsräte erst im Entwurfsverfahren beteiligt, und das ist für das Frühjahr 2025 vorgesehen (Änderungen vorbehalten).
5.7 Erweiterung der Fahrradhauptroute vom Altenhagen nach Bostel (TOP 16.3 vom 05.06.2024)
Im Rahmen der Streckenführung der Fahrradhauptroute von Altenhagen nach Bostel wird der Wirtschaftsweg durchgängig um eine wassergebundene Decke erweitert. Damit wird das Überholen von Fahrrädern bei Einhaltung des Mindestabstands von 1,50 m wieder ermöglicht.
Nachtrag zum Protokoll:
Die Überholbreiten haben sich mit Einrichtung der Fahrradstraße nicht verändert. Dort gibt es keine Ortstafeln, insofern gilt für das Überholen der Abstand von 1,50 m. Das sollte nach Herstellung der wassergebundenen Befestigung funktionieren. Es gilt dort eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, wenn Radfahrer nebeneinander fahren, darf nicht überholt werden.
Die Zusatzzeichen „landwirtschaftlicher Verkehr frei“ werden noch angebracht.
5.8 Hochwasserereignis 2023/2024 (TOP 16.4 vom 05.06.2024)
Während des Hochwasserereignisses waren Beobachter im Einsatz, die auch die kleinen Gräben und Bäche im Auge hatten. Anhand der gemachten Beobachtungen wurde dann priorisiert.
Zum Thema Technik kann noch ergänzt werden, dass auch die Stadtwerke Celle ihr Kanal-netz und Pumpwerke etc. laufend inspiziert, wartet und ggf. instand setzt oder erweitert, um eine reibungslose Funktion zu gewährleisten.
Zum Thema „Hochwasserschutz in Celle - Erfahrungen und Schlussfolgerungen aus dem Hochwasserereignis 2024" gibt es einen TOP in der gemeinsamen Sitzung der 13 OR am 25.11.2024 in der Alten Exerzierhalle.
5.9 Anfrage von Ortsratsmitglied Maurer zum Thema „Biogasanlagen droht das Aus“
In den drei Ortsteilen Altenhagen, Bostel und Lachtehausen gibt jeweils eine Anlage.
- Welche Betriebsdauer haben diese drei Anlagen
a) ohne weitere Verlängerung der Betriebsdauer?
b) mit Verlängerung der Betriebsdauer durch die Bundesnetzagentur?
Grundsätzlich gelten die Baugenehmigungen so lange, bis der Betreiber die Anlagen aufgibt. Aus bauordnungsrechtlichen Belangen gibt es keine eingeschränkte Betriebsdauer. Die technische Lebensdauer wird bei etwa 20 Jahren liegen und eine wirtschaftliche Betriebs-dauer ist anlagenabhängig.
- Welche Folgen hat das Auslaufen der Förderung
a) für die Betreiber der drei Anlagen und, soweit die Wärmelieferung betroffen ist?
Aus bauordnungsrechtlicher Sicht ist dieser Punkt bei allen drei Anlagen unrelevant. Da im Einzelnen nicht bekannt ist, wie die Anlage und mit welcher Wärmegewinnung sie betrieben wird, können die Folgen nicht abgeschätzt werden. Eine solche Abschätzung kann wiederum nur der Anlagenbetreiber vornehmen.
b) für die angeschlossenen Haushalte / sonstige Abnehmer (Anzahl)?
Dies kann aufgrund des Betriebs- und Datenschutzgeheimnisses nur durch den jeweiligen Anlagenbetreiber beantwortet werden.
- Welche Folgen hat das Auslaufen der Förderung und in der Folge ein evtl. Stilllegung der Anlagen
a) für die kommunale Wärmeplanung?
Die kommunale Wärmeplanung betrachtet verschiedene Quellen an regenerativen Energien für die Wärmeversorgung. Aufgrund einer unsicheren Förderkulisse und der Versorgungssi-cherheit erfolgt die Betrachtung der Biomasse als regenerative Energiequelle nicht in der kommunalen Wärmeplanung der Stadt Celle.
b) für die Ortsteile Altenhagen, Bostel und Lachtehausen?
Dies kann aufgrund des Betriebs- und Datenschutzgeheimnis nur durch den Anlagenbetrei-ber beantworten werden.
c) für den Stadthaushalt?
Dies kann aufgrund des Betriebsgeheimnisses ausschließlich durch den jeweiligen Anlagen-betreiber beantwortet werden.
5.10 Kommunale Wärmeplanung (Sachstand)
Aktuell wurde die Bestandsanalyse fertig gestellt und es wird gerade die Potentialanalyse er-arbeitet. Geplant ist es, die Erstellung der gesamten kommunalen Wärmeplanung im 1. Halb-jahr 2025 abzuschließen.
Für die Informierung der Bevölkerung der Stadt Celle über den Sachstand der kommunalen Wärmeplanung dient der 3. Celler Klimatag, am Samstag, den 9.11.2024 in der Zeit von 11:00 – 16:00 Uhr in der Alten Exerzierhalle.
