14.02.2024 - 7 Mitteilungen der Verwaltung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Sitzung:
-
Sitzung des Ortsrates Garßen
- Gremium:
- Ortsrat Garßen
- Datum:
- Mi., 14.02.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
a) Hochwasserereignis 2023/2024
Die Verwaltung gibt folgende Information aus der Fachverwaltung zur Kenntnis:
„Zum Hochwasserschutz in Celle – Erfahrungen und Schlussfolgerungen aus dem Hochwasserereignis 2023/2024“ wird es neben einer Behandlung des Antrags im öffentlichen Ausschuss eine gemeinsame Ortsratssitzung geben. Das wird nach Auswertung erhobener Daten, Abstimmungen und Überarbeitungen geschehen und wird sicherlich einige Monate in Anspruch nehmen.
b) Befahrung der „Wittenbergstraße“ gegenläufig der Einbahnstraße (TOP 10b v. 08.11.2023)
Die Verwaltung teilt mit, dass die Anordnung für die Beschilderung zur Freigabe für den Radverkehr erfolgt sei.
c) Verkehrskonzept für den geplanten Schulneubau
Die Verwaltung berichtet, dass das o.g. Konzept noch in der Planung sei und voraussichtlich in der nächsten Sitzung ein neuer Sachstand zur Erschließung bekanntgegeben werden könne.
d) Mangelnder Kanalabfluss am Feuerwehrgerätehaus / Alvernsche Straße (TOP 8d v. 08.11.2023)
Die Verwaltung teilt mit, dass der in Rede stehende Abfluss regelmäßig alle 2-4 Wochen kontrolliert werde. Ein Regenwasserkanal sei in dem Bereich nicht vorhanden, der Sickerschacht sei für extreme Regenereignisse wie in den vergangenen Wochen und Monaten nicht ausgelegt.
e) Information über die Nutzung des Festplatzes an den Ortsrat
Informationen über die Vergabe des Festplatzes sollen nach Rücksprache mit dem zuständigen Fachdienst künftig wieder regelmäßig an den Ortsbürgermeister erfolgen.
f) Sichtbehinderung durch zu hohe Hecke am Garßener Friedhof (TOP 16c v. 08.11.2023)
Die Fachverwaltung hat geprüft und teilt mit: der Radverkehr hat in diesem Bereich Vorfahrt vor den Verkehrsteilnehmern, die das Friedhofsgrundstück verlassen wollen und dabei nach § 10 StVO ausdrücklich eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen haben (erforderlichenfalls müssen sie sich lt. StVO einweisen lassen). Eine Gefährdungsbeschilderung für den Radverkehr an der K29/Alvernschen Str. ist insofern nicht geboten.
Vielmehr sollte es im ureigenen Interesse des Eigentümers liegen, ein sicheres Verlassen seines Grundstückes zu ermöglichen und die dafür erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
g) Zuständigkeit für die Baumpflege an den Linden entlang der Ortsdurchfahrt (TOP 16b v. 08.11.2023)
Die Verwaltung informiert, dass die Totholzentnahme im Laufe des ersten Halbjahres erfolgen solle.
