04.09.2024 - 9.1 Sachstand zur Vermarktung der Gewerbegebiete "A...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.1
- Datum:
- Mi., 04.09.2024
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Frau Lüders erörtert den Sachstand zur Vermarktung der Gewerbegebiete „Auf der Grafft“ und „Wietzenbruch“
Herr Zobel möchte erläutert bekommen, ob es auf der Grafft bereits Bauverpflichtungen gebe, die 2 Jahre überschritten haben und was in diesen Fällen veranlasst werden würde. Weiterhin erfragt er die Begrifflichkeit Vermarktungshemmnisse auf den Kolkwiesen. Letztlich erfragt er den Sachstand nach der Fläche auf den Kolkwiesen am Eingang.
Frau Lüders entgegnet, dass sich die Fläche am Eingang auf den Kolkwiesen in der Rückabwicklung befinde. Das Unternehmen habe die Fläche abgegeben. Diese wurde nun neuvermarktet und in zwei Teilstücke aufgeteilt. Auf einer Fläche wurde bereits mit der Bautätigkeit begonnen. Bei der zweiten Teilfläche werde die Bautätigkeit bald beginnen.
Flächen, die Vermarktungshemmnisse beinhalten, haben eine andere Nutzung erfahren. Hier wurden unter anderem Erdhaufen gelagert. Diese seien durch den Lauf der Zeit mit Grün bewachsen. Somit sei hier Vegetation entstanden. Auch seien Gebietsstücke vorhanden, bei denen die Flächen nicht günstig gestaltet sind, z.B. in Form eines Dreiecks. Hier müsse ggf. an ein Preisnachlass gedacht werden.
Auf der Grafft sind Bauverpflichtungen vorhanden, die das eine oder andere Unternehmen überschritten habe. Hier verschulden jedoch Lieferzeiten oder Bauabläufe die Situation. Diese waren für die Unternehmen nicht zu kalkulieren. Diese Situationen beruhigen sich mittlerweile. Die Sachbearbeiter des FD Liegenschaften schauen gemeinsam mit den Unternehmen, welche Begebenheiten die Verzögerungen hervorrufen und kommen den Unternehmen im Einzelfall entgegen.
Herr Brammer fragt sich, ob sich die dynamischen Bewegungen der Grundstücksflächen auch auf den Haushalt der Stadt Celle auswirken. Dies beantwortet Frau Mrotzek, indem Sie erläutert, dass Grundstücke, sobald sie einmal im Haushalt angesetzt waren, nicht noch einmal angesetzt werden dürfen.
