13.11.2024 - 4 Haushalt 2025 - Zuständigkeitsbereich des Aussc...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Datum:
- Mi., 13.11.2024
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Dezernat I
Wortprotokoll
Frau Mrotzek erläutert die Veränderungen des Produktes Wirtschaftsförderung. Hier haben sich die Aufwendungen der Personalkosten bzw. der Beamtenbesoldungen leicht verschoben. Weiterhin ergeben sich Steigerungen aufgrund des Fachworks. Ebenso wurde die ExpoReal neu ausgeschrieben wodurch diese Kosten nun ansteigen. Jedoch ist bereits nach dem zweiten Auftritt zu sehen, dass die daraus resultierenden Netzwerke positive Auswirkungen haben.
Herr Dr. Hörstmann möchte erörtert bekommen, weshalb die auf dem Konto Stadtbrunnen enthaltenen 90.000 € nicht für die Instandsetzung der Brunnen genutzt werden. Hier habe sich in den letzten Jahren nichts getan. Frau Mrotzek erklärt, dass dieses Unterfangen kostspielig sei. Hier könne sich für weitere Fragen an Herrn Ulf Pohlmann gewendet werden.
Herr Zobel fragt sich, ob auf dem Konto Messeauftritte auch die Messen des Tourismusmarketing einberechnet sind. Hier erläutert Frau Mrotzek, dass es sich hier um reine Messen der Wirtschaftsförderung und Bauen handelt. Die Messen des Tourismusmarketing werden auf dem Konto Tourismusmarketing zugeordnet.
Frau Crolly berichtet über die Finanzen des Tourismusmarketing und stellt dar, dass sich hier im Wesentlichen die Konten der Mieten verändert haben. Hier werden 2025 die Kosten für die Tourist-Information hinzugerechnet. Ebenfalls wird die Miete des Lagers, welche vorherig dem BgA Weihnachtsmarkt zugeordnet war, dem Tourismusmarketing zugeordnet. Aufgrund dessen, dass dieses Lager nicht ausschließlich für die Lagerung von Weihnachtsmarktgegenständen genutzt wird, kann dieses nicht über den BgA Weihnachtsmarkt abgerechnet werden.
Frau Ostler möchte erörtert bekommen, ab wann die Miete für die neue Tourist-Information fällig ist. Frau Crolly erklärt, dass diese ab 2025 gezahlt werden muss, sobald die Tourist-Information genutzt werden kann.
