20.08.2024 - 7.3 Schulkindergärten (mündlicher Vortrag)
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.3
- Datum:
- Di., 20.08.2024
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:08
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Fachdienstleiter Schulen Herr Lehmann gibt einen Sachstandsbericht zum Thema Schulkindergärten in der Stadt Celle:
Das Niedersächsische Schulgesetz ermögliche die Einrichtung von Schulkindergärten an Grundschulen, an denen keine Eingangsstufe (derzeit GS Hehlentor, Katholische GS) bestehe.
Schulpflichtige aber noch nicht schulfähige Kinder, die deshalb von der Schule zurückgestellt wurden, werden dort auf den Besuch der 1. Klasse vorbereitet.
Eingerichtet werden Schulkindergärten auf Antrag des Schulträgers (Ratsbeschluss) und müssen vom Regionalen Landesamt für Schule und Bildung genehmigt werden.
In der Stadt Celle gebe es 2 Schulkindergärten mit derzeit jeweils ca. 10 Kindern. (GS Altencelle seit über 20 Jahren, GS Heese-Süd seit 2018) Maximal dürfen laut Klassenbildungserlass 20 Kinder in Schulkindergärten aufgenommen werden.
Aufgrund der generell schwierigen Unterrichtsversorgung stelle das Betreiben der Schulkindergärten für das Land eine besondere Herausforderung dar.
Aus Sicht des Schulträgers sei der Bedarf in der Stadt Celle derzeit gedeckt. In den beiden Standorten sei die maximale Belegung allerdings noch nicht erreicht.
Frau Fietz berichtet aus eigener Erfahrung an der GS Altencelle über den pädagogischen Wert der Schulkindergärten.
Ratsherr Ohl sieht bei den Clusterschulen GS Westercelle und Blumlage räumliche Kapazitäten, die bei Bedarf für Schulkindergärten genutzt werden könnten
Auf Nachfrage von Ratsherrn Zobel stellt FDL Lehmann klar, dass es keine Schuleinzugsbezirke für die aktuellen Schulkindergärten gebe. Die Kinder kämen über die Schülerbeförderung aus allen Stadtteilen.
Auf Nachfrage von Ratsherrn Ohl erklärt Herr Lehmann, dass die Zahlen über Rückstellungen der Schulen dem Fachdienst Schulen nicht vorliegen.
Herr Lehmann sagt zu, beim nächsten Schulleitertreffen den Bedarf an Schulkindergärten mit den Schulleitungen zu thematisieren.
04.09.2024 Nachtrag zum Protokoll:
Auf Nachfrage des Fachdienstes Schulen bei der zuständigen schulfachlichen Dezernentin des Regionalen Landesamt für Schule und Bildung Lüneburg, Frau Troué, wurde von dieser am 04.09.2024 folgendes mitgeteilt:
„Seit einer Weisung des MK in 2019 dürfen keine Anträge auf Neuerrichtung eines Schulkindergartens mehr genehmigt werden.
Schulkindergärten bedürfen ja nur deshalb der schulbehördlichen Genehmigung, obwohl sie keine „Schulen“ im Sinne des NSchG darstellen, da das Land personelle Ressourcen für die „Beschulung“ der in den Schulkindergarten aufgenommenen Kinder zur Vorbereitung auf den Schulbesuch zur Verfügung zu stellen hat. Im Hinblick auf den bestehenden Lehrkräftemangel an vielen Grundschulen verfügt das Land derzeit aber über keine Kapazitäten, um weitere Schulkindergärten mit Lehrkräften zu versorgen. Der Sicherstellung der Unterrichtsversorgung an den Grundschulen wird, so das MK, eine höhere Priorität eingeräumt als der Einrichtung neuer Schulkindergärten. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass bei einer Zurückweisung eines Kindes vom Schulbesuch und Nichtüberweisung in einen Schulkindergarten, der Anspruch auf einen Kindergartenplatz bestehen bleibt.“
Das Thema wird daher seitens der Verwaltung nicht weiter verfolgt.
