29.05.2024 - 6 Der Rat beschließt gem. § 119 Abs. 5 NKomVG die...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Mi., 29.05.2024
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20.2 Finanzmanagement
Wortprotokoll
Frau Künstler erkundigt sich, warum die Mittel als überplanmäßig bereitgestellt würden anstatt diese regulär über den Haushalt abzubilden. Frau Mrotzek gibt an, dass die Ausschreibung aufgrund von voraussichtlich längeren Lieferzeiten bereits in diesem Jahr erfolgen solle. Für die Ausschreibung würde eine entsprechende Ermächtigung, hier in Form einer Verpflichtungsermächtigung, benötigt werden. Frau Mrotzek weist darauf hin, dass das Projekt Neustadt (Brandschutz u. Sanierung), aus dem die Deckung genommen werden würde, weiter fortgeführt werden würde, die Verpflichtungsermächtigung aufgrund der aktuellen Planung jedoch nicht benötigt würde.
Herr Trenkenschu gibt an, dass für die Beschaffung der Möblierung der Betrag von 1.000.000 € recht hoch erscheine. Frau Mrotzek erläutert, dass neben den Unterrichtsräumen auch spezielle Fachräume ausgestattet werden würden. Die entsprechende Kalkulation wurde von der Fachverwaltung vorgenommen.
Herr Rentsch erkundigt sich, warum die Beschaffung nun entgegen der ursprünglichen Planung von der Stadt Celle und nicht von der allerland Immobilien GmbH durchgeführt werden würde. Frau Mrotzek erklärt, dass die Änderung des Verfahrens aufgrund der vorhandenen Facherfahrung bei der Stadt Celle zur Beschaffung von Schulausstattungen vorgenommen wurde.
Frau Schrader äußert sich, dass der Antrag nicht im Schulausschuss behandelt wurde. So kann die Fachverwaltung dazu nicht befragt werden. Frau Mrotzek antwortet, dass Anträge auf über-/ oder außerplanmäßigen Auszahlungen grundsätzlich nicht in den Fachausschüssen behandelt werden würden und sie hier auf die Ausführungen der Fachverwaltung vertraue.
