01.02.2024 - 5 Durchführung des Winterdienstes im Ortsteil (u....
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Sitzung:
-
Sitzung des Ortsrates Vorwerk
- Gremium:
- Ortsrat Vorwerk
- Datum:
- Do., 01.02.2024
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Ortsratsmitglied Zink weist darauf hin, dass seit diesem Winter von den Anliegern grds. kein Salz mehr gestreut werden dürfe; hierüber sei nicht genug informiert worden. Er sehe die Verwaltung in der Pflicht, solche Änderungen hinreichend zu kommunizieren. Die Verwaltung gibt dazu an, dass in der örtlichen Presse mehrfach dazu berichtet worden sei. Ebenso nutze man soziale Netzwerke und die städtische Homepage, um diese Infos zu streuen; z. B. sei über die Homepage ein aktueller Info-Flyer abrufbar; dieser liege auch in den Rathäusern aus. Die Verwaltung sehe aber auch die Bürger/innen in der Pflicht, sich kundig zu machen, welche Pflichten man als Anlieger zu erfüllen hat. Ebenso könne der Ortsrat die Bürger/innen ansprechen, wenn es hier Informationsbedarf gibt, denn schließlich kennen die Ortsratsmitglieder die örtlichen Verhältnisse und die Akteure am besten.
Ortsbürgermeisterin Fiß führt aus, dass es an einem Tag ein Blitzeisereignis im gesamten Verlauf der Mummenhofstraße gegeben habe. Die Verwaltung sei hier in keiner Weise tätig geworden; auch auf Nachfrage bei der Verwaltung sei nichts passiert. Es hätten sich sowohl auf den Fußwegen als auch im Straßenverkehr sehr prekäre Vorfälle ereignet und nur durch ein Wunder sei niemand zu Schaden gekommen. Bei solchen Extremsituationen müsse die Verwaltung schneller reagieren; von den Anliegern werde ja auch erwartet, dass sie ihren Pflichten umgehend nachkommen. Ratsfrau Hagedorn gibt dazu an, dass die Verwaltung seinerzeit informiert habe, dass durch das Hochwasser viel städtisches Personal anderweitig gebunden sei, so dass der Winterdienst ggf. nicht vollumfänglich geleistet werden könne. Die Ortsratsmitglieder Hanke und Zink entgegnen, dass die Bürger/innen Straßenreinigungsgebühren entrichten würden; da könne man eine gewisse Leistungserbringung von der Verwaltung erwarten. Auf den Landkreisstraßen sei rechtzeitig gestreut worden, doch im Stadtbereich habe es erhebliche Probleme gegeben, obwohl das Blitzeis tags zuvor angekündigt worden sei. Eine befristete Ausnahme zum Salzstreuen sei vom Oberbürgermeister jedoch nicht erteilt worden. Da frage man sich, wie man in solchen Situationen reagieren solle, wenn die Verordnung ein geldbußbewährtes Verbot vorsehe. Die Verwaltung gibt dazu an, dass sich so eine punktuelle Blitzeissituation immer wieder ergeben könne, so dass in der Kürze der Zeit die in Rede stehenden Ausnahmegenehmigung womöglich nicht erteilt werden kann. Im Zweifel könnten dann die Anlieger an diesen Brennpunkten u.U. Salz streuen, um größere Personenschäden zu vermeiden. Die Verwaltung werde danach sicherlich keine Kontrollen durchführen bzw. Sanktionen ergreifen. In solchen prekären Ausnahmesituationen sei der gesunde Menschenverstand gefordert; die Verwaltung betont aber auch, dass ansonsten die Verordnung vollumfänglich gelte. Im Nachgang zur Sitzung teilt die Verwaltung weiterhin mit, dass erfahrungsgemäß bei Blitzeis das Streuen von Salz nur bedingt und kurzzeitig wirksam sei.
Ratsvorsitzender Falkenhagen führt aus, dass bezüglich der Räumpflichten in der Winterzeit nicht nur die Verwaltung gefordert sei, hinreichend zu informieren. Es sei hinlänglich bekannt, welche Pflichten den Anliegern in der Winterzeit obliegen und dass sich solche Regelungen auch mal ändern können. Die Bürger/innen seien angehalten, sich rechtzeitig kundig zu machen, denn wie heißt es doch im Volksmund: „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“.
Ortsratsmitglied Hanke betont, dass in den letzten Jahren die Leistungen der Verwaltung im Winterdienst sukzessive weniger geworden seien; insbesondere in den Nebenstraßen werde kaum noch Schnee geschoben. Auch auf den Gehwegen im Bereich des hiesigen Feuerwehrgerätehauses sei zuletzt kaum geräumt worden. Ratsfrau Hagedorn gibt dazu an, dass die Stadt die Leistungen im Winterdienst heruntergeschraubt habe, um die Kostenbelastungen für die Bürger/innen in Grenzen zu halten.
Anschließend übergibt die Verwaltung diverse Info-Flyer an den Ortsrat mit der Bitte, diese bei Bedarf im Ortsteil zu verteilen. Ratsvorsitzender Falkenhagen unterstützt diesen Vorschlag und bittet den Ortsrat, diesen Flyer, der auch digital zur Verfügung steht, an geeigneter Stelle online zu veröffentlichen, um dadurch noch mehr Bürger/innen zu erreichen.
