13.03.2024 - 7 Mitteilungen der Verwaltung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Ortsrat Blumlage/Altstadt
- Datum:
- Mi., 13.03.2024
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
a) Information zur Hochwasserlage Dezember 2023/Januar 2024
Zum „Hochwasserschutz in Celle“ – Erfahrungen und Schlussfolgerungen aus dem Hochwasserereignis 2023/2024 wird es neben einer Behandlung des Antrags im öffentlichen Ausschuss eine gemeinsame Sitzung aller 13 Ortsräte geben. Dies wird nach Auswertung erhobener Daten, Abstimmungen und Überarbeitungen geschehen und wird sicherlich einige Monate in Anspruch nehmen, teilt die Verwaltung mit.
b) Antrag auf Tempo 30 in der Wehlstraße (TOP 7 v. 14.11.2023)
Wie bereits im Rahmen früherer Mitteilungen der Verwaltung dargestellt, ist die Umsetzung der Anregung des Ortsrates aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Die Beschränkung des fließenden Verkehrs setzt im Regelfall eine qualifizierte Gefahrenlage voraus. Nur in bestimmten Ausnahmen erlaubt § 45 Abs. 9 StVO dennoch die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung. Nachdem eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes, die den Ländern und Kommunen diesbezüglich erweiterte Befugnisse eingeräumt hätte, am 24.11.2023 im Bundesrat gescheitert ist und ein Inkrafttreten aktuell nicht zu erwarten ist, sind Änderungen an diesen restriktiven Rahmenbedingungen der StVO nicht absehbar.
Die Anordnung einer Tempo-30 Strecke wäre lediglich im Bereich des Alten- und Pflegeheimes Beinsen zulässig. Hier ist es Fußgängern aber möglich, die Wehlstraße mit einer unmittelbar am Eingang des Heimes befindlichen Lichtsignalanlage zu queren. Auch bestehen im sonstigen Verlauf der Wehlstraße mehrere Querungshilfen und ein Fußgängerüberweg. Ein relevantes Unfallgeschehen ist in der Wehlstraße nicht bekannt. Die Pflegeeinrichtung konnte neben den grundsätzlichen Vorzügen der Verkehrsberuhigung ebenfalls kein konkretes Bedürfnis für eine Geschwindigkeitsreduzierung benennen. Die Erforderlichkeit einer Tempo-30 Strecke in der gesamten Wehlstraße ist insofern nicht gegeben.
Die im Antrag der SPD-Fraktion aufgeführten erwarteten Vorteile einer Tempo-30 Regelung sind für die straßenverkehrsrechtliche Betrachtung nicht von Relevanz.
Darüber hinaus wird, wie in der letzten Sitzung bereits bekannt gegeben, der Lärmaktionsplan in diesem Jahr fortgeschrieben. Ob sich hieraus für die Wehlstraße Handlungsbedarf ergibt, wird zu gegebener Zeit mitgeteilt.
c) Lampenaktion in der Zöllnerstraße und Denkmalschutz (TOP 11a v. 14.11.2023)
Da es sich um eine saisonale und keine dauerhafte Installation handelt, bestehen gegen die Aufhängung der Lampenschirme denkmalrechtlich keine Bedenken.
d) Einkaufswagen in der Zöllnerstraße vor dem Geschäft KIK (TOP 11b v. 14.11.2023)
Die Straßenverkehrsabteilung ist dem Hinweis nachgegangen und konnte die Situation mit dem Gewerbetreibenden aufklären.
e) Abbau der Tischtennisplatte in der Otto-von-Boehn-Straße (TOP 11d v. 14.11.2023)
Die in Rede stehende Tischtennisplatte wurde zum Kinderspielplatz versetzt.
f) Klappernde Deckel im Straßenpflaster „Am Heiligen Kreuz“, „Bergstraße/Ecke
Südwall“, „Südwall/Höhe Cafe Müller“ (TOP 11e v. 14.11.2023)
Nach der Ortskontrolle wurden keine klappernden Deckel festgestellt. Deckel die klappern, wenn man diese überfährt, sind in der Schuhstr. zwischen dem Waschsalon und Hehlentorstr. und auf der Stechbahn an den ehem. Poller Standorten anzutreffen.
g) Mögliche Verkleinerung der Baustellenabsicherung vor einem Haus in der Schuhstraße (TOP 11f v. 14.11.2023)
Die Bauherrenschaft muss der Verkehrssicherungspflicht nachkommen aus der sich die notwendige Baustellenabsicherung in der vorhandenen Größe ergibt. Ob eine Verkleinerung des Bauzauns vorgenommen werden kann wurde Ende des letzten Jahres bereits überprüft, mit dem Ergebnis, dass der Bauzaun nicht verkleinert werden kann.
