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ALLRIS - Auszug

06.03.2024 - 6 Mitteilungen der Verwaltung

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Wortprotokoll

  1. Ertüchtigung des Fuhserandweges – Antrag der WG vom 27.06.2023 (TOP 5 am 15.11.23)
  • Antrag wird zurzeit bearbeitet. Die Antwort wird nachgereicht.
  • Konkrete Rückmeldung voraussichtlich Richtung Sommerferien.
     
  1. Hochwasserschutz im Ortsteil (TOP 13.1 am 15.11.23)
    Zum „Hochwasserschutz in Celle - Erfahrungen und Schlussfolgerungen aus dem Hochwasserereignis 2024“ wird es neben einer Behandlung des Antrags (Nr. AN/0005/24 der FDP-Fraktion) im öffentlichen Ausschuss eine gemeinsame Ortsratssitzung geben. Das wird nach Auswertung erhobener Daten, Abstimmungen und Überarbeitungen geschehen und wird sicherlich einige Monate in Anspruch nehmen.“

 

  1. Weg/Durchgang zwischen Johanniterheim und Paul-Klee-Schule und Spazierweg Richtung HBG (TOP 13.2 am 15.11.23)
     

Antwort (FDL 67):

Der Fachdienst sieht derzeit keinen Überarbeitungsbedarf.

 

  1. Stolperfalle durch emporstehende Gasanschlüsse im Falkenweg, insbesondere vor Hausnr. 11 (TOP 13.3 am 15.11.23)

 

Laut Auskunft des Straßenbetriebs (FD 70) wurde die Stolperfalle am Gasschieber beseitigt.

 

  1. Querungshilfen Welfenallee (TOP 13.4 am 15.11.23)

 

Antwort (FDL 66):

Im Bereich der Welfenallee gibt es 7 gesicherte Überwege, welche gut erreichbar sind und entsprechend genutzt werden. Hoher Querungsbedarf außerhalb der vorhandenen Überwege konnte nicht festgestellt werden. Insofern ergibt sich keine Notwendigkeit für weitere Fußgängerüberwege oder Querungshilfen.

 

  1. Deckschicht Balkstraße (TOP 13.5 am 15.11.23)

 

Antwort (FDL 66):
Die Verkehrsanlagen der Balkstraße sind überwiegend abgängig, deshalb ist hier ein grundhafter Neubau erforderlich. Eine alleinige Erneuerung der Fahrbahndecke ist hier aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht möglich. Bedauerlicherweise gibt es in Celle eine Vielzahl von Straßen, die in einem ähnlich schlechten Zustand sind wie die Balkstraße. Deshalb kann zurzeit nicht verbindlich gesagt werden wann der Ausbau der Balkstraße erfolgt. Konkrete Planungen hierzu liegen nicht vor. Die Verkehrssicherheit wird durch den Straßenbetrieb sichergestellt.

 

  1. Baulücke in der Neustadt (TOP 13.6 am 15.11.23)

 

Antwort (FDL 63):

Ohne eine genaue Angabe über die Lage der Baulücke, kann zu der Frage keine Angabe gemacht werden. Grundsätzlich ist im Bereich der Neustadt ein sozialer Wohnungsbau möglich, eine Baumaßnahme muss sich gemäß § 34 BauGB einfügen.

Gespräch mit Herrn Ackermann am 26.01.2024:
Um welche Baulücke geht es konkret?
Grundsätzlich wäre die Frage mit „Natürlich ist sozialer Wohnungsbau möglich“ zu beantworten, aber es wäre eine Konkretisierung (wo genau, was genau, welcher Umfang etc.) nötig, um mehr dazu sagen zu können.
Die Hochwassergrenze spielt keine Rolle, sondern das sog. „Einfügen“
Hat der Ortsrat konkrete Vorschläge?

 

Der Ortsrat konkretisiert die Anfrage wie folgt:

Es geht um das Grundstück/Baulücke Neustadt Haus-Nr. 24. Wie ist der Sachstand? Ist dort etwas geplant? Gibt es Planungen zu einer möglichen Hinterbebauung? Es sei nicht angefragt worden, ob dort speziell sozialer Wohnungsbau möglich sei.

 

  1. Zum Antrag vom 02.04.2023: Beleuchtung und Installation einer Strom- und Wasserversorgung auf dem Lauensteinplatz

Antwort (FBL 6):

Nach Erarbeitung der Kosten und Vorlage beim Verwaltungsvorstand, ist eine Realisierung nicht angedacht. Zu bedenken sind nicht nur die einmaligen Investiven Mittel die verwendet werden müssen, sondern auch der Aufwand für die Unterhaltung.

Für die Umsetzung der Beleuchtung und einer Versorgungsstation mit Strom und Wasser werden Investitionsmittel in Höhe von ca. 20-25 TSD € benötigt. Die jährliche Unterhaltung schlägt dann insbesondere durch den Wasseranschluss mit mindestens 1.000 € zu Buche.

 

Der Ortsrat merkt an, dort gebe es auch zwei Ladestationen für E-Autos. Warum ist der Stromanschluss so teuer? Der Ortsrat bittet um Aufschlüsselung der Kosten als Nachtrag zum Protokoll.

 

Nachtrag:

Strom ca. 12.600 €/ca. 7.600 €/ca. Restbetrag Beleuchtung. Materialien u.a. sind dabei noch nicht berücksichtigt.

 

 

  1. Zum Antrag vom 21.03.2023: Errichtung einer Beleuchtung am Übergang Wilhelm-Heinichen-Ring/Nienburger Straße und Lönsweg

 

Antwort (FDL 66):

Die Querung Wilhelm-Heinichen-Ring im Bereich der Auffahrt Nienburger Straße ist normgerecht beleuchtet. Hier besteht somit kein Handlungsbedarf. Die Beleuchtung der anschließenden Wege verursacht Kosten in Höhe von ca. 195.000 € (Kostenschätzung der Stadtwerke), Haushaltsmittel hierfür sind nicht verfügbar. Die Untergliederung in drei Teilabschnitte ist in der Anlage dargestellt.

Umweltbelange (Beleuchtung im Wald, Arbeiten in Baumbereichen, Auswirkungen auf Flora und Fauna etc.) wurden nicht geprüft.

 

Der Ortsrat merkt an, er halte diesen Bereich weiterhin für zu dunkel.

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