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ALLRIS - Auszug

05.06.2024 - 5 Mitteilungen der Verwaltung

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Wortprotokoll

Zu TOP 13.1. Ortsratsmitglied Zwaan fragt an, ob in der Welfenallee Tempo 30 in der Zeit von 22 bis 6 Uhr angeordnet werden könne. Ausgenommen sei der Schulbereich, da dort schon ein Tempo 30-Bereich sei.

- Laut Auskunft des FD Tiefbau wird dies im Rahmen der anstehenden Fortschreibung des Lärmaktionsplans geprüft.

 

Zu TOP 13.2. Ortsratsmitglied Lietzmann fragt an, was mit dem Haus (Denkmalschutz) Auf dem Kampe Nr. 6 – 9 passieren solle.

- FD Bauordnung liegen keine Informationen über geplante Baumaßnahmen vor.

 

Zu TOP 13.4. Ortsratsmitglied Lietzmann berichtet, dass der Spielplatz auf dem Heeseplatz werde erneuert. Sie bittet um Information, was dort vorgesehen sei.

- Laut Auskunft des FD Tiefbau war dort eine Erneuerung des Kombinationsspielgerätes vorgesehen. Dies muss allerdings auf 2025 verschoben werden.

 

Zu TOP 13.5. Ortsratsmitglied Lietzmann bittet um Neuauflage der Sozialstatistik (diese sei vor einiger Zeit schon einmal vorgestellt worden).

- Die von FD Soziales, Jugendarbeit und Sport gelieferten Zahlen lauten wie folgt:

AsylbLG (Asylbewerberleistungsgesetz) und SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung) für den Bereich Heese inklusive Neustadt und Heese Süd:

 

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Aktuelle Zahlen für den Leistungsbereich SGB II (Bürgergeld) können derzeit nicht geliefert werden, da die Statistikstelle momentan unbesetzt ist.

 

Zu TOP 13.6. Ortsratsmitglied Lietzmann fragt an, wenn das Merkhofer-Gelände (Quartier Kortenumstraße) bebaut werde, wie die Schulwegplanung sei. Die Kinder aus der Kortenumstraße müssten schon jetzt daran vorbei zur Tangente, um zum Waldwegkindergarten/Waldwegschule zu kommen.

- Auskunft Abteilung Stadtplanung: Zum Thema Schulwegeplanung wird es einen Hinweis an das Planungsbüro geben, diesen Aspekt in Abstimmung mit Fachdienst 66 und der Stadtplanung im Verkehrsgutachten näher zu betrachten sowie eine konkrete Umsetzung aufzuzeigen. Eine konkrete und abschließende Auseinandersetzung mit der Thematik steht noch aus.

- Kurzer Sachstandsbericht Abteilung Stadtplanung: Im Planverfahren BPlan Nr. 180 „Quartier Kortenumstraße“ ist aktuell die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange angelaufen, beide werden bis zum 21.06.2024 andauern. Im Zuge dieses Verfahrensschrittes werden unterschiedliche Aspekte der Planung zusammengetragen und im Nachgang in der Überarbeitung der Planunterlagen erfasst und konkretisiert. Das trifft auch auf den Aspekt Schulwegeplanung zu.

 

Zu TOP 13.11. Ortsratsmitglied Danner erklärt, in der Balkstraße im Einmündungsbereich Marienwerder Allee sei es im Zuge der Umrüstung auf LED erheblich dunkler geworden.

Man erkenne die Radfahrer nicht. Die alten Leuchten hätten diesen Bereich mit ausgeleuchtet. Er fragt an, ob dort eine weitere Laterne installiert werden könne.

- Auskunft des FBL für Verkehr und Technische Dienste sowie der Stadtwerke Celle:

In der Marienwerderallee ist aktuell eine Beleuchtungsklasse höher (also heller), als gemäß der Berechnung notwendig, vorhanden.

Dies war auch Thema bei der Ortsteilbegehung mit dem Oberbürgermeister am 23.05. Protokoll und Ergebnisse folgen.

 

Ortsratsmitglied Danner informiert: Herr Pohlmann habe bei der Bereisung gesagt, dass der Kreuzungsbereich überprüft werde und der Busch massiv zurückgeschnitten oder entfernt werde. Eventuell werde die Kiefer bei den nächsten Fällungsmaßnahmen berücksichtigt.

 

Zu TOP 13.13. Ortsratsmitglied Danner fragt an, was mit den „Überbleibseln“ auf dem Tierfriedhof (Merkhofer-Gelände – Quartier Kortenumstraße) passiere, da dort gebaut werden soll.

- Auskunft der Abteilung Stadtplanung: Im Vorfeld der Planung wurde seitens des Vorhabenträgers eine Verlagerung des Tierfriedhofs in den Stadtteil Garßen ins Auge gefasst. Dieser Plan konnte zunächst nicht umgesetzt werden, da sich die neue Fläche im Wasserschutzgebiet Garßen befand. Nach Verschiebung des Wasserschutzgebietes Richtung Norden, konnte Anfang 2023 hierzu ein positiver Bauvorbescheid erlassen werden, welcher allerdings nur die Umlagerung der vorhandenen Tierskelette beinhaltete. Hinsichtlich einer Genehmigung des Vorhabens sind zum einen eine ganze Reihe von Fragen seitens der Unteren Umweltbehörden noch zu klären, zum anderen liegt ein Bauantrag auch noch nicht vor.

 

Zu TOP 13.14. Ortsratsmitglied Rohde fragt an, warum man in der Kleingartenanlage Kiebitzsee nicht mehr mit dem Auto fahren darf (erster Weg von der Hasenbahn ab).

- Laut Auskunft des FD Allgemeine Ordnung sind die Straßen in diesem Bereich nicht gewidmet. Auf den Privatstraßen könnte es allerdings privatrechtliche Regelungen geben.

 

Hierzu teilen die anwesenden Vereinsmitglieder mit, dass es sich um den Bereich außerhalb des Vereinsgeländes handele. Die Stadt habe zwischen Krähenberg und Waldweg ein Durchfahrtsverbot angeordnet.

 

Zu TOP 5 vom 15.11.2023 (Ertüchtigung des Fuhserandwegs, Antrag der WG vom 27.06.2023):

Auskunft der Stadtbaurätin:

Der Fuhserandweg ist regelmäßig im Fokus der Stadtverwaltung und wird auch baulich entsprechend unterhalten. Erst bei der letzten Ortsteilbereisung gab es den Wunsch vom gesamten anwesenden OR, eine Bank ersatzlos abzubauen. Diese war nicht nur marode, sondern war ein Treffpunkt in den Abendstunden und bot aufgrund der sich dort treffenden Personen, ein Sicherheitsrisiko für vorbeigehende Passanten.

Da die Fuhse im Rahmen des Hochwasserschutzes aktuell betrachtet wird, sind parallellaufende Förderungen nicht möglich, da voraussichtlich bei den zu erwartenden Hochwasserschutzmaßnahmen, alle investierten Mittel in Bänke und Aufenthaltsqualität, obsolet wären.

Die Kollegen des KOD, der FD 67 und 70 sind regelmäßig in dem Gebiet unterwegs, um die öffentliche Ordnung weiterhin aufrecht zu halten und für Sauberkeit zu sorgen. Dies ist zugegebener weise nicht immer leicht.

Im Rahmen der Hochwasserplanung ist ebenfalls ein Freiraumplanungsbüro beauftragt, welches für die Gestaltung des Uferrandbereiches, sowie des Fuhserandweges verantwortlich sind. Diese werden zu gegebener Zeit die Öffentlichkeit mit einbinden. Die Planungen im Hochwasserschutz sind jedoch auf einen längeren Zeitraum angesetzt, so dass kurzfristig keine Umgestaltung stattfinden wird, jedoch alle Maßnahmen umgesetzt werden um den Fuhserandweg sicher und verkehrstüchtig zu halten.

Die Stadtverwaltung wird zu gegebener Zeit auf den Ortsrat zukommen.

 

Zu TOP 5 vom 06.03.2024 (Barrierefreiheiten zum Überqueren der Amelungstraße - Antrag der AfD vom 25.01.2024)

- Auskunft des Fachbereichsleiters für Verkehr und Technische Dienste: Grundsätzlich ist die Amelungstraße als Wohnstraße zu qualifizieren. Ein Queren ist in diesen Bereichen für Passanten, unter Berücksichtigung der üblichen Aufmerksamkeit und Vorsicht, im öffentlichen Verkehr möglich. Die Entfernung von der Hausnummer 51 (Lobetal) Haupteingang zu der Birkenstraße, wo ein asphaltierter Bereich im Knotenpunkt zur Verfügung steht, beträgt 50 m.

Abgesehen davon, dass eine Querung im Knotenpunkt immer als sicherer einzustufen ist, als eine Querung im Verlauf einer Straße, wären bauliche Maßnahmen deutlich im 5-stelligen Bereich vorzusehen. Des Weiteren sind dann die parkenden Fahrzeuge auf der Straße nicht mehr zulässig, da die Sichtbeziehung an der geschaffenen Querung nicht mehr ausreichend ist.

Die Entfernungen im Bereich Amelungstraße, die auch von eingeschränkten Personen zurückzulegen sind, gelten allgemein als annehmbar.

 

Zur Information: Morgen, am 06.06., tagt der Ausschuss für Klima, Umwelt, Verkehr und technische Dienste um 17 Uhr im Neuen Rathaus im Celle-Saal (Raum 424, 4. OG). Im Rahmen des TOP 6 wird eine Präsentation zur Umgestaltung/Entsiegelung des HBG-Parkplatzes erläutert. Falls Interesse besteht, können Sie gerne an der Sitzung teilnehmen. Diese Mitteilung wurde heute auch per Email an den Ortsrat versandt.